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Norderstedt

Warum Rotbuchen in Norderstedt weißen Stammanstrich bekommen

Norderstedt. Im Bereich Steindamm /Hans-Friedrich-Dibbern-Straße in Norderstedt befinden sich insgesamt sieben Rot-Buchen auf städtischem Grund. Die regelmäßigen Baumkontrollen ergaben für zwei dieser Bäume Zweifel über die Bruchsicherheit.  Daraufhin wurde ein externer Sachverständiger mit der eingehenden Untersuchung beauftragt. Diese Untersuchung hatte zum Ergebnis, dass die Bäume nicht verkehrssicher zu erhalten sind. Um die Groß-Höhlungen in den Stämmen zu erhalten, wurden daher die Kronen der zwei Rot-Buchen entfernt. Die Stämme von zwei Nachbar-Bäumen wurden dadurch plötzlich freigestellt und gegenüber der Sonne exponiert. Daher wurden diese Rot-Buchen mit einem weißen Stammanstrich versehen.  Rot-Buchen gehören zu den dünnborkigen, glattrindigen Baumarten. Daher ist die Rinde/Borke besonders empfindlich. Bei ehemals geschützt stehenden und plötzlich freigestellten Buchen kann es in den vormals beschatteten Bereich
23.04.2026
Neumünster

Gartenpflege von der Steuer absetzen

Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung. Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt. Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
Bad Bramstedt

Technische Verzögerung bei neuer Parkregelung am MVZ

Bad Bramstedt. Zum 14. Februar 2026 wurde die Parkregelung auf dem Parkplatz des Medizinischen Versorgungszentrums der Stadt Bad Bramstedt geändert. Wie bereits angekündigt, sind die ersten 30 Minuten Parkzeit seitdem kostenfrei. Für 31 bis 60 Minuten wird eine Gebühr von 1,00 Euro erhoben, ab der 61. Minute 1,50 Euro je angefangene Stunde.  Die entsprechende Beschilderung wurde am Freitag, 13. Februar, am Parkplatz angebracht. Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers beim zuständigen Dienstleister wurde das digitale Abrechnungssystem jedoch erst am Mittwoch, 18. Februar, technisch auf die neuen Tarife umgestellt. In der Zwischenzeit wurde bei einzelnen Parkvorgängen weiterhin die alte Gebührenregelung berechnet. Infolge dieser zeitlichen Verzögerung haben Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 13. Februar (nach Anbringung der neuen Schilder) bis einschließlich 18. Februar teilweise eine Parkgebühr entrichtet, obwohl ihre Parkdauer unter 30 Minuten lag. Ebe
25.02.2026
Quickborn

Umsetzung des Offenen Ganztags an den Quickborner Grundschulen

Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ab dem Schuljahr 2026 den Offenen Ganztag an ihren drei Grundschulen um und erfüllt damit den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Offene Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung und Bildungsangebote zu einem verlässlichen Angebot von bis zu acht Stunden täglich inklusive der Schulzeit.  Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben aus dem Ganztagsförderungsgesetz gerecht zu werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadtverwaltung sowie externen Kooperationspartnern. Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 11. Oktober 2021. Damit hat sich die bisherige rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vorhaltung von Hortplätzen zu einem umfassenden Bildungsanspruch der Kin
05.02.2026