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Artikel
Kaltenkirchen
Nachschätzung der Bodenschätzung ab 1. September
Kaltenkirchen. Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg.
Eine Vorbesichtigung des Stadtgebiets ist für Mitte August vorgesehen. Laut § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den beauftragten Personen das Betreten der Grundstücke sowie das Dulden notwendiger Maßnahmen (z. B. Aufgrabungen) zu gestatten. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505. Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.
18.08.2025
Kaltenkirchen
Sanierungsarbeiten in Kieler und Hamburger Straße
Kaltenkirchen (em) In der Zeit von August 2025 bis voraussichtlich Ende Februar 2026 führt die Stadt Kaltenkirchen umfangreiche Kanalsanierungsarbeiten durch. Betroffen ist die Kieler Straße im Abschnitt zwischen der Einmündung Norderstraße/Hamburger Straße bis zur Einmündung Porschering. Die Baumaßnahme wird als Wanderbaustelle ausgeführt, sodass die Arbeiten abschnittsweise erfolgen.
„Die Einschränkungen betreffen immer nur kurze Abschnitte des gesamten Bereichs und werden so gering wie möglich gehalten“ erklärt Bürgermeister Stefan Bohlen.
Die Sanierung ist notwendig, um die Funktionsfähigkeit des städtischen Abwassersystems auch in Zukunft sicherzustellen und möglichen Schäden frühzeitig vorzubeugen. Die Arbeiten werden durch die Firma Swietelsky-Faber GmbH, Standort Seevetal, im Auftrag der Stadt durchgeführt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 900.000 Euro.
Seit Januar 2025 liegt die Straßenbaulastträgerschaft für bestimmte Streckenabschnitte grund
15.07.2025
Norderstedt
Gefahr beim Sommervergnügen: Grillunfälle treffen besonders Kinder und Jugendliche
08.05.2025