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Bad Segeberg

Nikolaus-Currywurst-Glühwein-Tour nach Berlin

Kreis Segeberg. Auch in diesem Jahr lädt die Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) zur traditionellen vorweihnachtlichen Adventstagestour nach Berlin ein. Unter dem Titel „Einmal Glühwein-Currywurst auf dem Kudamm und zurück“ startet der komfortable Reisebus am Nikolaustag, Sonnabend, 6. Dezember auf dem Kundenparkplatz der Firma Möbel Kraft.  Erstes Ziel ist das Currywurstessen im BERLIN-Pavillon in Sichtweite des Reichstagsgebäudes.  Anschließend erwartet die Teilnehmer ein unterhaltsam-informativer Vortrag auf der Besuchertribüne des Plenarsaals über die Architektur, Geschichte und Arbeit des Deutschen Bundestages. Darauf folgt ein Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Melanie Bernstein, die diese Tagestour unterstützt. Nach dem Besuch der Reichstagskuppel mit Panoramablick über das weihnachtliche Berlin führt eine Mini-Stadtrundfahrt in die City West. Dort bleibt Zeit für eine Shopping-Tour am Kurfürstendamm mit Stopps an der Kaiser-Wilhelm-Gedäch
02.12.2025
Neumünster

FDP Ratsfraktion bestätigt ihren Vorsitzenden Peter Janetzky

Neumünster. Auf der turnusmäßigen Wahl des Fraktionsvorstandes zur Mitte der Legislaturperiode haben die Liberalen in Neumünster eindrucksvoll ihren Vorsitzender wiedergewählt. Von den wahlberechtigten 14 Mitgliedern (*) waren 12 anwesend und votierten einstimmig für Peter Janetzky, der sich beeindruckt zeigte: "Sowohl die Stimmenanzahl als auch die warmen Worte der Mitglieder nehme ich mit Dankbarkeit entgegen. Sie geben Kraft und Rückwind für die kommenden Aufgaben, die zwar herausfordernd bleiben, denen wir uns aber immer mit konkreten Lösungsvorschlägen stellen wollen." Als bisherige Stellvertreterin stand Marina Nitschke auf eigenen Wunsch nicht mehr zur Verfügung. Aufgrund einer beruflichen Veränderung wolle sie sich auf ihre Rolle als Ratsfrau und Vorsitzendes des Jugendhilfeausschuss konzentrieren. "Marina begeistert uns - und ich glaube inwischen auch große Teile der anderen Fraktionen - durch freundlich verbindliches Auftreten gepaart mit großer Fachk
26.11.2025
Kaltenkirchen

Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO-), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes SchleswigHolstein (StrWG), des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) und des § 6 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaltenkirchen vom 25.09.2019, sämtlich in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.11.2025 folgende Änderungssatzung erlassen:  Artikel 1 – Satzungsänderungen  § 4 der Gebührensatzung erhält folgende Fassung:  § 4 Grundstücksbegriff und öffentliche Last  (1) Für den Grundstücksbegriff findet § 5 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaltenkirchen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Im Einzelfall kann die Stadt bei der Gebührenfestsetzung und -erhebung von diesem Grundstücksbegriff abweichen, wenn es die Gebühre
26.11.2025