Bad Bramstedt (lm/lr) Ein Elternteil pflegen und trotzdem berufstätig sein? Mit der teilstationären Betreuungsform „Tagespflege“ ist das möglich. Das Familienmitglied wird während der Arbeitszeit in einer zugelassenen Tagespflegeeinrichtung mit anderen Menschen professionell, seinen Bedürfnissen entsprechend betreut. Morgens, abends und am Wochenende oder an Feiertagen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner häuslichen Umgebung oder im Kreise seiner Familie.
Die Tagespflege kann an einem oder mehreren Tagen in der Woche in Anspruch genommen werden. Für den Pflegenden bedeutet dies eine deutliche Entlastung, kann er doch in dieser Zeit in aller Ruhe seinen Terminen nachgehen oder etwas für sich tun, ohne sich Sorgen um den geliebten Menschen machen zu müssen. Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten des morgen- und abendlichen Fahrdienstes werden ebenfalls übernommen. Nur das Verpflegungsgeld muss privat getragen werden. Seit dem 1. Januar kann die Tagespflege ohne Anrechnung mit Pflegegeld und/ oder ambulanten Sachleistungen, also der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, kombiniert werden. Zusätzlich werden Leistungen finanziert, die bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Bewältigung sonstiger Alltagsanforderungen helfen. Dazu zählen die Kurzzeitpflege, Tagesund Nachtpflege sowie Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder aber auch anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter. Waren diese Betreuungs- und Entlastungsleistungen bisher nur Demenzkranken vorbehalten, wird dies nun auf alle Pflegebedürftigen, auch mit rein körperlichen Einschränkungen, ausgedehnt.