Bad Bramstedt (em) In der Zeit vom 24.11.2023 bis 28.11.2023 wurde auf Anregung der Leitung der Kindertagesstätte Sommerland in der Altonaer Straße eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Verkehrsdatenauswertung ergab folgendes:

- 86,98 % der gemessenen Fahrzeuge hielt sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- 6,48 % der Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 4 km/h (125 von 1.928 Fahrzeugen)
- 4,25 % der Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 5 und 9 km/h (82 von 1.928 Fz)
- 2,28 % der Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 9 km/h (44 von 4.608 Fz)
- maximal gemessen wurde eine Geschwindigkeit von 62 km/h (25.11., 15:12 Uhr)
- die verkehrsstärkste Zeit ist zwischen 12 Uhr und 17:00 Uhr
- in der verkehrsstärksten Zeit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit überwiegend eingehalten
- es konnte eine Differenz zwischen Eingangs- und Ausgangsgeschwindigkeiten festgestellt werden, d. h. die Geschwindigkeit wurden bei Erkennen des Geschwindigkeitsmessgerätes leicht reduziert.

Die vorstehenden Zahlen belegen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hält.
Bauliche Maßnahmen (sofern überhaupt zulässig -denkmalgeschützter Straßenbelag-) zur Geschwindigkeitsreduzierung werden bei der geringen Menge von erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht für erforderlich gehalten.

Es besteht aktuell aus Sicht der Ordnungsbehörde kein Handlungsbedarf. Die Polizeistation Bad Bramstedt wurde über das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in Kenntnis gesetzt, da die Polizei für die Geschwindigkeitsüberwachung des Verkehrs zuständig ist. Von dort wird die Notwendigkeit von Maßnahmen in eigener Zuständigkeit geprüft.

Die Polizeistation Bad Bramstedt wurde über das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung in Kenntnis gesetzt, da die Polizei für die Geschwindigkeitsüberwachung des Verkehrs zuständig ist. Von dort wird die Notwendigkeit von Maßnahmen in eigener Zuständigkeit geprüft.