Bad Bramstedt (mr/th) Vor dem Kieler Landgericht gestand der Angeklagte, am 10. September 2016 mit einem Messer auf seinen Mitbewohner eingestochen zu haben, um die Nachtruhe zu klären.

Der irakisch-kurdische Angeklagte sagte, dass ihn Angst zu dieser Tat leitete und dass Alkohol eine wesentliche Rolle spielte, als sein Mitbewohner ihn um 2 Uhr auf die Nachtruhe aufmerksam machte. Ihm wird versuchter Totschlag und Körperverletzung vorgeworfen. Erst nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung kam es zu dem Angriff mit einem 20 cm langen Küchenmesser. Beim zweimaligen Zustechen prallte die Klinge an den Rippen des Opfers ab, wodurch es diesem gelungen ist, das Messer zu entwenden.

Nach den eigenen Angaben des Angeklagten floh dieser nach der Tat nach München und wollte weiter nach Italien, auf seinem Weg wurde er jedoch festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Im Irak sei er von Terroristen am Bein angeschossen worden und trug eine schwere Verletzung davon, beteuerte er vor Gericht. In der Nacht der Tat war der Angeklagte alkoholisiert und fühlte sich von Terroristen verfolgt.