Bad Bramstedt (lm/sw) Einfach mal raus! Wer einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden pflegt weiß, wie schwer es manchmal sein kann, sich etwas Zeit für dringende Besorgungen oder das eigene Wohlbefinden frei zu schaffen. Hier bietet das Angebot der Verhinderungspflege Hilfe.
Ob Friseurbesuch, ein Kino- oder Fernsehabend, Urlaub oder eine eigene Erkrankung die Gründefür die Inanspruchnahme der Ersatz- beziehungsweise Verhinderungspflege sind dabei irrelevant. Ebenso ist es egal, ob eine Nachbarin oder ein ambulanter Pflegedienst einspringt.
Welche Kosten werden erstattet?
Die Verhinderungspflege erstattet die anfallenden Kosten für bis zu 1.612 Euro im Jahr und kann bis zu sechs Wochen im Jahr genutzt werden. Wichtig ist nur, alle Belege und Nachweise zu den Aufwendungen während der Verhinderungspflege aufzubewaren, um sie später bei der Pflegekasse einreichen zu können.
Die Verhinderungspflege erstattet dann rückwirkend die Kosten. Ebenfalls kann auch der Antrag rückwirkend erfolgen, falls kurzfristig eine Ersatzpflegeperson notwendigwird. Wird ein Pflegedienst engagiert, werden die Kosten für die sogenannten Pflegesachleistungen wie Hilfe bei der Körperpflege aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgunger- stattet. Auch Verdienstausfall oderdie Fahrkosten einer Privatperson können eingereicht werden sowie die Kosten einer stundenweisen Betreuung beispielsweise in einer Tagesoder Nachtpflegeeinrichtung.
Eine Kombination der Leistungen der Verhinderungspflege mit zum Beispiel der Kurzzeitpflege sind ebenfalls möglich. Interessierte erhalten dazu genaue Auskünfte bei ihrer Krankenund Pflegekasse. Auch zugelassene, ambulante Pflegedienste bieten unverbindlich Beratungen und Hilfe bei der Antragsstellung an. Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe von 0 bis 3, beziehungsweise seit dem 1. Januar mit einem Pflegegrad von 2 bis 5, haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.