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Stadt Bad Bramstedt
Schöffen und Jugendschöffen gesucht
Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt hat für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl der Amtsperiode 2024 bis 2028 insgesamt 26 Personen dem Amtsgericht Neumünster vorzuschlagen. Für die Wahl der Jugendschöffen werden weiter Personen gesucht.
Bei der Ausübung des Schöffenamtes handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit am Amtsgericht Neumünster bzw. am Landgericht in Kiel.
Die jeweiligen Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsagehörigkeit besitzen und Ihren Wohnsitz im Bereich des Amtsgerichts Neumünster/Landgericht Kiel (z.B. in Bad Bramstedt).
Für die Ausübung des Amtes der Jugendschöffen sollen diese Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Geeignet sind Personen, die in der praktischen Jugendarbeit stehen, beruflich oder ehrenamtlich.
Schöffen sollen das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen, das dadurch ein Mehr an Lebens- und Gesellschaftsnähe gewinnt.
J
24.01.2023
Stadt Bad Bramstedt
Bewerber für das Jugendschöffenamt gesucht
Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt sucht insgesamt 14 Personen (7 männliche und 7 weibliche), die sich für die Wahl als Jugendschöffe für die Jahre 2019 bis 2023 zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Vorschlagsliste muss dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg bis zum 6. April vorgelegt werden. Dieser schlägt dann die entsprechenden Bewerber dem Amtsgericht Neumünster vor.
Die jeweiligen Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz im Bereich des Amtsgerichts Neumünster (z. B. in der Stadt Bad Bramstedt) haben und sollen erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der praktischen Jugendarbeit stehen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen
08.02.2018
Stadt Bad Bramstedt
Bewerber für das Jugendschöffenamt gesucht!
Bad Bramstedt (em) Die Stadt Bad Bramstedt sucht insgesamt 16 Personen (acht männliche und acht weibliche), die sich für die Wahl als Jugendschöffe für die Jahre 2014-2018 zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Vorschlagsliste muss dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Segeberg bis zum 11. März vorgelegt werden.
Dieser schlägt dann die entsprechenden Bewerber/innen dem Amtsgericht Neumünster vor. Die jeweiligen Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz in der Stadt Bad Bramstedt haben und sollen erzieherisch befähigt oder in der Jugenderziehung erfahren sein. Geeignet sind Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der praktischen Jugendarbeit stehen. Wer sich als Jugendschöffe bewirbt, muss ein Mindestalter von 25 Jahren vor Beginn der Amtsperiode erreicht haben und darf vor Beginn der Amtsperiode das Höchstalter von 70 Jahren nicht überschreiten.
Weitere Informationen zum Amt der/des Jugendschöffen finden Interes
28.01.2013
