Kreis Segeberg. 50 Jahre ist es her, dass Tagesmütter Kinder in einem familien-ähnlichen Umfeld erstmalig öffentlich finanziert betreut haben. Das Jahr 1974 war das Geburtsjahr der Kindertagespflege in Deutschland. Im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) werden derzeit rund 610 Kinder von 140 Kindertagespflegepersonen betreut.
Die Kindertagespflege ist eine professionelle Betreuung von Kindern in einem familienähnlichen Umfeld. Pflegepersonen sind selbstständig, benötigen aber keine jahrelange pädagogische Ausbildung. „Die Kindertagespflege ermöglicht es, Beruf und Familienleben durch die Betreuung im eigenen Haushalt in Einklang zu bringen“, sagt Marina Steinfeld vom Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur. Möglich sei die Betreuung von bis zu fünf Kindern in den eigenen vier Wänden, in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der jeweiligen Eltern.
Flexibilität, Sicherheit und Orientierung
„Eine Kindertagespflegeperson kann Betreuungszeiten anbieten, die eine KiTa nicht vorhalten kann“, erläutert Steinfeld. Diese Flexibilität helfe den Eltern bei der Organisation ihres Alltags. Sie ergänzt: „Die Betreuungsform der Kindertagespflege ist für die Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ideal, denn eine Kindertagespflegeperson gibt den Kindern als feste Bezugsperson Sicherheit und Orientierung.“
Kindertagespflege ist für Eltern nicht teurer als ein KiTa-Platz. Die Kindertagespflegeperson erhält vom Kreis Segeberg eine Geldleistung für die betreuten Kinder. Die Eltern zahlen lediglich den landesrechtlich festgelegten Elternbeitrag, die Kosten für die Verpflegung und eventuelle Kosten für Ausflüge.
Freie Betreuungsplätze im Kita-Portal
Steinfeld weist darauf hin, dass es in einzelnen Regionen im Kreis aktuell freie Betreuungsplätze in der Kindertagespflege gibt. Eine Vielzahl der Kindertagespflegepersonen ist über das KiTa-Portal ersichtlich. Die Vermittlung von Betreuungsplätzen übernehmen freie Träger. Die für den Wohnort der Eltern zuständige Vermittlungs-stelle ist auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden: https://www.segeberg.de/kita
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Seit 20 Jahren müssen Kindertagespflegepersonen eine Grundqualifizierung über mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) absolvieren. Im Laufe der Jahre hat sich diese Qualifizierung stets weiterentwickelt. Mittlerweile hat sich der Qualifizierungsstandard nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) mit 300 UE, 140 Selbstlerninhalten und 80 Stunden Praktikum mehr und mehr etabliert. „Des-halb hat sich auch der Kreis Segeberg pünktlich zum 50-jährigen Jubiläum dazu entschlossen, den Qualifizierungsstandard nach dem QHB einzuführen, um eine noch qualitativ hochwertigere Kinderbetreuung in der Kindertagespflege zu ermöglichen“, sagt Steinfeld.
Die Qualifizierung unterteilt sich in zwei Teile: Teil 1 umfasst 160 UE tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung. Teil 2 umfasst insgesamt nochmals 140 weitere UE. Nach Teil 1 haben Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu beginnen und den zweiten Teil nach Bedarf tätigkeitsbegleitend weiterzuführen.
Für pädagogische Fachkräfte, zum Beispiel Erzieher*innen, die als Kindertagespflegeperson tätig sein möchten, genügt ein Kompakt-Qualifizierungskurs über 80 Unterrichtseinheiten, in denen ihnen spezifische, auf diese Betreuungsform bezogene Handlungskompetenzen vermittelt werden.
Bereits tätige Kindertagespflegepersonen können eine Anschlussqualifizierung über 140 UE erwerben, um vertiefte Kenntnisse zu erlangen und einen höheren Stundensatz pro Stunde und Kind zu erhalten. „Der für dieses Jahr angebotene Kurs ist bereits ausgebucht“, sagt Steinfeld. Sie betont, dass die hohe Nachfrage die Bereitschaft der Kindertagespflegepersonen zur Steigerung ihrer eigenen Qualität bestätige. Ein weiterer Kurs ist für nächstes Jahr angedacht.
Absolvent*innen mit erfolgreichem Abschluss können beim Kreis Segeberg einen Zuschuss beantragen, den sie dann nachträglich erhalten.
Angebotene Qualifizierungskurse
Tätigkeitsvorbereitender Grundqualifizierungskurs, 160 UE (Teil 1)
Kursgebühr: 1.199 Euro
Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 700 Euro
8. November 2024 – 18. Juli 2025 | VHS Kaltenkirchen
Anmeldung über Homepage: https://www.vhskaltenkirchen.de E-Mail info@vhskaltenkirchen.de
Voraussichtlich ab Januar 2025 | VHS Bad Segeberg
Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de E-Mail: info@vhssegeberg.de
Tätigkeitsbegleitender Grund-/Anschlussqualifizierungskurs, 140 UE (Teil 2)
Kursgebühr: 1.099 Euro
Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 600 Euro
14. März 2025 – Oktober 2025 | VHS Bad Segeberg
Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de E-Mail: info@vhssegeberg.de
November 2025 – Juli 2026 | VHS Kaltenkirchen
Anmeldung über Homepage: https://www.vhskaltenkirchen.de E-Mail info@vhskaltenkirchen.de
Verkürzter Grundqualifizierungskurs für pädagogische Fachkräfte, 80 UE
Kursgebühr: 650 Euro
Zuschuss nach erfolgreichem Abschluss: 380 Euro
6. September 2024 – 30. November 2024 | VHS Bad Segeberg
Anmeldung über Homepage: https://www.vhssegeberg.de E-Mail: info@vhssegeberg.de
Übersicht und Kontakt
Das komplette Kursangebot ist auf der Homepage des Kreises Segeberg unter https://www.segeberg.de/kita zu finden.
Alle Kurse werden finanziell gefördert vom Kreis Segeberg und dem Land Schleswig-Holstein.