Bad Segeberg (em) Die Landrätin des Kreises Segeberg Jutta Hartwieg unterstreicht nach dem Stopp des Autobahn-20-Baus, dass jetzt schnell auf eine Fortführung dieser wichtigen Verkehrsader hingearbeitet werden muss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. November den Planfeststellungsbe-schluss für den Abschnitt 3 (Weede-Wittenborn) der A20 für rechtswidrig erklärt. Das Gericht hat festgestellt, dass die Planung den bindenden eu-roparechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Schutz der FFH-Gebiete „Segeberger Kalkberghöhle" und „Travetal“ nicht hinreichend Rechnung trägt. Zum einen wurde die Methode zur Bestandserfassung der geschützten Fledermäuse als unzureichend erachtet. Zum anderen wurde die Alternativenprüfung in Bezug auf eine südliche Trassenvariante bemängelt. Der Kreis Segeberg hat den Bau der A20 politisch immer unterstützt, da-mit in Zukunft ihre Vorteile genutzt werden können: Es wird eine bedeutende Achse von Osteuropa in den Westen geschaffen. Die Häfen an Ostsee und Nordsee werden miteinander verbunden sein. Und die gewünschte Stärkung der Wirtschaftskraft kann stattfinden. In Zukunft, wenn auch die feste Fehmarnbeltquerung zur Verfügung steht, wird der Kreis Segeberg das Drehkreuz von Nord-, Mittel- und Südeuropa sein. Und schließlich ließe sich in Bad Segeberg der Stau auflösen, der schon Gegenstand vieler Differenzen gewesen ist. Allerdings war in diesem Zusammenhang auch klar, dass die berechtigten Belange der Umwelt und der Menschen bei der Planung ausreichend berücksichtigt werden müssen. Dies ist hier offensichtlich nicht in dem gebotenen Umfang erfolgt und muss nun nachgebessert werden. Eine neue Verkehrsader darf einer Lebensader der Natur nicht den Raum nehmen.