Bad Segeberg (em) Die Ärztegenossenschaft Nord (ÄGNord) unterstützt die neue Initiative der Agentur Deutscher Arztnetze (ADA) und Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Praxisnetze Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen zu lassen.

Die KBV und Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein vertraten auf dem Kongress „Vernetzte Gesundheit“ in Kiel die Auffassung, dass der Paragraf 105 Abs. 5 SGB V geändert werden sollte. Dort steht, dass Kommunen und zukünftig auch Netze, wenn der Gesetzgeber dem Vorschlag folgt, mit Zustimmung der KV in begründeten Ausnahmefällen, eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben können. Dr. Svante Gehring, Vorstand ÄGNord und stellvertretener Vorsitzender von MEDI GENO, begrüßt diese Initiative, gibt jedoch zu bedenken: „Wenn wir warten, bis die begründeten Ausnahmefälle, gemeint ist eine Unterversorgung, festgestellt werden, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen“, und weiter: „die Bemühungen, Sitze in der Region zu halten, sollten daher schon deutlich vor der drohenden Unterversorgung greifen“.

Der Vorsitzende des Dachverbands der Praxisnetze Schleswig-Holstein (DPN-SH) Dr. Stefan Homann formuliert es noch deutlicher: „Wir können die Versorgung nicht erst einstampfen, um sie hinterher neu aus dem Hut zu zaubern!“ Er sieht die Kopplung an die Unterversorgung ebenfalls nicht als Voraussetzung. Homann weist darauf hin, dass organisierte Praxisnetze schon jetzt die regionale Versorgung sichern. „Niemand kennt die regionale Versorgungs- und Altersstruktur seiner Region besser, als ein Praxisnetz der Leistungserbringerstatus für Arztnetze ist politischer Wille, der MVZ-Gründerstatus und die Möglichkeit, Ärzte einzustellen, sind konsequente Schritte in diese Richtung“, so Homann. Gehring und Homann halten daher den Paragrafen 95 SGB V für zielführender, in dem die vertragsärztliche Versorgung generell geregelt wird. „Wir sind als Ärztegenossenschaft in zahlreichen regionalen Projekten zur Rettung der ambulanten Versorgung involviert“, erläutert Gehring, „wir könnten mit unserem Know-How nicht nur Arztnetze unterstützen.“ Er plädiert für eine Formulierung, die Ärztegruppen generell erlaube auch Ärzteorganisationen wie seine Genossenschaft zur Gründung eines MVZ zu mandatieren.