Bad Segeberg (em) Eine am Montag, 14. November, in Hasenkrug tot aufgefundene Ente wurde am Mittwoch, 16. November, vom Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein (LSH) hinsichtlich Influenza A Virus des Subtyps H5 positiv befundet. Für eine weitere Ente, die als Wildvogeltotfund an der Badestelle des Stocksees gemeldet wurde und ebenfalls am 14. November beprobt wurde liegt ebenfalls ein positives Untersuchungsergebnis des LSH vom 16. November vor.
Beide Proben wurden zur weitergehenden Untersuchung an das nationale Referenzlabor „Friedrich-Löffler-Institut (FLI)“ gebracht. Die Bestätigung des FLI, dass der hochpathogene Erreger des Subtypes H5N8 in den beiden Proben nachgewiesen wurde, steht noch aus. Der Kreis Segeberg wird nach Vorliegen eines positiven Untersuchungsergebnisses des FLI die in der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpestverordnung) und dem Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) in diesem Fall vorgesehenen und erforderlichen Maßnahmen einleiten. Dies bedeutet, dass zu den bereits bestehenden Sperrbezirken und dem Beobachtungsgebiet ein Sperrbezirk in einem Radius von mindestens 3 Kilometern und ein Beobachtungsgebiet in einem Radius von mindestens 10 Kilometern um die Fundstelle des Wildvogels in Hasenkrug eingerichtet und durch Allgemeinverfügung bekannt gegeben werden müsste.
Geografisch würde von dem Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet auch der Kreis Steinburg betroffen sein. Von dem Beobachtungsgebiet würden zudem auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde und die Stadt Neumünster betroffen sein. Der Sperrbezirk würde dann folgende Gemeinden umfassen: Armstedt, Hasenkrug, Wiemersdorf, Hardebek und Borstel. In dem Sperrbezirk befinden sich 31 Geflügelhaltungsbetriebe mit insgesamt etwa 590 Stück Geflügel. Der bereits bestehende Sperrbezirk im Bereich der Gemeinde Stocksee würde nach Vorliegen einer Bestätigung des hochpathogenen Erregers des Subtypes H5N8 durch das FLI vergrößert werden. Der Sperrbezirk würde dann folgende Gemeinden umfassen: Stocksee, Schmalensee, Damsdorf und Teile von Seedorf. In dem Sperrbezirk befinden sich 18 Geflügelhaltungsbetriebe mit insgesamt etwa 135.000 Stück Geflügel. Die bestehenden Beobachtungsgebiete würden entsprechend den Fundorten angepasst und veröffentlicht werden. Alle weiteren Wildvogelfunde aus dieser Woche wurden vom LSH mit negativem Ergebnis auf das Influenza A Virus des Subtyps H5/H7 untersucht.
So wurden am 13. November drei verendete Wildvögel beprobt, am 14. November gab es ebenfalls drei Wildvogelfunde, unter anderem eine Reiherente vom Mielsdorfer See, sowie ein Reiherfund aus Kükels. Für zwei Möwen, die am 15. November auf der A7 Höhe Großenaspe gefunden wurden, steht das Ergebnis der Untersuchung des LSH noch aus. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Hunde und Katzen in allen Restriktionszonen (Sperrbezirke und Beobachtungsgebiet) nicht frei umherlaufen dürfen (Anleinpflicht für Hunde). Dies dient dem Schutz vor einer Weiterverbreitung des derzeit grassierenden hochagressiven Erregers der Geflügelpest. Die Geflügelbestände sind derzeit stark gefährdet. Daher muss jede Maßnahme streng eingehalten werden, durch die das Risiko der Weiterverbreitung des Erregers reduziert werden kann. Grundsätzlich können bei der Feststellung von Verstößen gegen Allgemeinverfügungen Bußgelder bis zu 30.000 verhängt werden.
Die angekündigte Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mit der strenge Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen angeordnet werden, wurde am 16. November 2016 veröffentlicht und gilt ab dem darauffolgenden Tag. Das Kreisveterinäramt ist zu den üblichen Geschäftszeiten über das Bürgertelefon (Tel.: 0 45 51 951 211) zu erreichen. Sollte außerhalb der Geschäftszeiten die Erreichbarkeit nicht gegeben sein, besteht jederzeit auch die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel durch die Rettungsleitstelle (Tel.: 112) zu informieren. Das Kreisveterinäramt bittet dringend zu beachten, dass Höfe, bei denen Verdachtsfälle auftreten, aus Tierseuchenschutzgründen nicht von (unbefugten) Dritten betreten werden. Menschen können das Virus unter den Vögeln weiterverbreiten beispielsweise über Schuhe oder Stiefel, an denen Vogelkot infizierter Tiere haftet. Es müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Der Kreis Segeberg bittet daher alle, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein.
Die Bestätigung des nationalen Referenzlabors „Friedrich-Löffler-Institut (FLI)“, dass der hochpathogene Erreger des Subtypes H5N8 nachgewiesen wurde, liegt nun für die beiden tot aufgefundenen Enten mit folgenden Untersuchungsergebnissen vor:
Gemeinde Hasenkrug negativ
Gemeinde Stocksee (Badestelle) positiv
Wie bereits als Szenario in der oben genannten Mitteilung beschrieben, wird der Kreis Segeberg nun auf Grund des positiven Untersuchungsergebnisses des FLI (Gemeinde Stocksee) die in der Geflügelpestverordnung und Tiergesundheitsgesetz in diesem Fall vorgesehenen und erforderlichen Maßnahmen einleiten. Der bereits bestehende Sperrbezirk im Bereich der Gemeinde Stocksee wird vergrößert. Der Sperrbezirk wird jetzt folgende Gemeinden umfassen: Stocksee, Schmalensee, Damsdorf und Teile von Seedorf. In dem Sperrbezirk befinden sich 18 Geflügelhaltungsbetriebe mit insgesamt etwa 135.000 Stück Geflügel. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird heute auf der Internetseite des Kreises Segeberg veröffentlicht werden. Die bestehenden Beobachtungsgebiete werden entsprechend angepasst und veröffentlicht.