Nahe/Bad Segeberg (em) Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein hat heute aufgrund eines Härtefallersuchens der Härtefallkommission gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angeordnet, abweichend von den im AufenthG festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen, für die Kinder Erik, Karen Alex und Roman Hakopjan Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.

Die Landrätin des Kreises Segeberg begrüßt diese Entscheidung, die von der Ausländerbehörde allein so nicht hätte getroffen werden dürfen. Die Ausländerbehörde wird die Anordnung des Innenministers zeitnah umsetzen. Für die Eltern der drei Kinder ist kein Härtefallersuchen beschlossen worden, so dass diese weiterhin ausreisepflichtig bleiben. Gleichwohl wird der Aufenthalt der Eltern weiterhin geduldet, damit die Ausübung der elterlichen Sorge auch in Zukunft gewährleistet ist. Landrätin Jutta Hartwieg will nun mit allen Beteiligten (Familie, Unterstüt-zer, Ministerium, Kreisverwaltung) an einem „runden Tisch“ die jetzige rechtliche Situation sowie die künftigen Perspektiven erörtern.