Bad Segeberg (em) Das Oberverwaltungsgericht hat soeben mitgeteilt, dass die Wohnanlage am Gasberg weiter gebaut werden darf. Der Bauherr muss das Bauvorhaben somit nicht bis zu einer Entscheidung in dem sogenannten Hauptsacheverfahren einstellen, wie es Nachbarn als Antragsteller gefordert hatten.

Das Oberverwaltungsgericht geht nach Prüfung der umfangreichen Unterlagen davon aus, dass die Antragsteller keinen unzulässigen Lärm- und Lichtimmissionen ausgesetzt sind. Nach Einschätzung des Gerichtes steht nicht zu befürchten, dass die Antragsteller durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt werden. Diese Entscheidung ist gemäß § 152 Verwaltungsgerichtsordnung unanfechtbar.

Die Stadt Bad Segeberg begrüßt diese Entscheidung, bestätigt sie doch, dass das Bauleitplanverfahren nach den Grundsätzen der Interessenausgleiches in der Städteplanung mit richtigem Ergebnis geführt wurde.