Bad Segeberg/Neumünster. Auch im Steuerjahr 2025 können Berufstätige mit Homeoffice-Tagen kräftig Steuern sparen, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster/Segeberg und viele nutzen diesen Vorteil bislang nicht vollständig aus.

Dank der zum 1. Januar 2025 verlängerten und angepassten Homeoffice-Pauschale können Steuerpflichtige bis zu 1.260 Euro jährlich absetzen – das entspricht 210 Homeoffice-Tagen à 6 Euro. Die Pauschale wird direkt in der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt und gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.

 Was ist neu in 2025?

Seit diesem Jahr wurde die Pauschale deutlich erweitert:

 Der Maximalbetrag wurde von 1.000 Euro auf 1.260 Euro erhöht.

Die Tagespauschale stieg von 5 auf 6 Euro.

Auch Teilzeitbeschäftigte und Studierende können die Pauschale ansetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 „Gerade für Beschäftigte, die nicht die 1.230-Euro-Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags überschreiten, kann sich die Homeoffice-Pauschale zusätzlich lohnen – etwa in Kombination mit weiteren Werbungskosten wie Fachliteratur oder Fahrtkosten an Präsenztagen“, erklärt BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister.

 Tipp: Die Anzahl der Homeoffice-Tage sollte sorgfältig dokumentiert werden – etwa durch Kalenderaufzeichnungen oder Arbeitgeberbescheinigungen. So kann das Finanzamt die Angaben problemlos anerkennen.

Die Homeoffice-Pauschale ist ein einfacher und effektiver Weg, die Steuerlast zu senken – selbst für Berufstätige mit geringem Einkommen oder ohne eigenes Arbeitszimmer.  Wer jetzt vorbereitet ist, profitiert beim Steuerbescheid 2025.