Bad Segeberg (em) Als Anwalt für Strafrecht begegnen mir häufig Fälle, bei denen es um Verkehrsverstöße geht. Eine zentrale Frage, die viele Mandanten beschäftigt, lautet: Wann verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten, und was bedeutet das für meinen konkreten Fall? In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geben.

Was bedeutet Verjährung im Recht?

Die Verjährung ist ein rechtliches Instrument, das dazu dient, Verfahren zu begrenzen. Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt ist, kann die Behörde oder das Gericht keine Sanktionen mehr verhängen. Dies dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit – denn nach einer gewissen Zeit soll niemand mehr für ein längst vergangenes Verhalten belangt werden können.

Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach dem deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). In der Regel gilt:

  • Drei Monate: Die meisten einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten – wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Missachten einer roten Ampel oder das Falschparken – verjähren nach drei Monaten.
  • Sechs Monate: Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Begehung der Ordnungswidrigkeit. Wird die Verjährung innerhalb dieser Zeit durch bestimmte Handlungen unterbrochen, beginnt die Frist erneut zu laufen.

Wann wird die Verjährung unterbrochen?

Die Verjährung kann durch verschiedene Ereignisse unterbrochen werden. Zu den häufigsten Unterbrechungshandlungen zählen:

  • Die Versendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen.
  • Der Erlass eines Bußgeldbescheides.
  • Bestimmte richterliche oder behördliche Maßnahmen, die der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit dienen.

Jede Unterbrechung setzt die Verjährungsfrist neu in Gang. Die Höchstdauer der Verfolgung – auch bei mehrfacher Unterbrechung – ist jedoch begrenzt.

Was passiert bei einer verjährten Ordnungswidrigkeit?

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, dürfen keine Sanktionen mehr verhängt werden. Das bedeutet konkret:

  • Ein Bußgeldbescheid, der nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt wird, ist unwirksam.
  • Bereits eingeleitete Verfahren müssen eingestellt werden.

Daher ist es für Betroffene wichtig, die Verjährungsfristen genau zu kennen und zu prüfen, ob diese eingehalten wurden.

Praktische Tipps für Betroffene

  1. Fristen im Blick behalten: Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, prüfen Sie das Datum des Verstoßes und der Zustellung genau.
  2. Dokumente aufbewahren: Bewahren Sie alle Schriftstücke und Unterlagen sorgfältig auf, um Fristunterbrechungen nachvollziehen zu können.
  3. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Verjährung zu prüfen und Ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit
Die Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ein komplexes Thema, das viele Fallstricke birgt. Für Betroffene kann es von großem Vorteil sein, sich über die geltenden Fristen und Unterbrechungsregelungen im Klaren zu sein. Sollten Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid oder einer drohenden Sanktion haben, zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen.

Als erfahrener Anwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und sichern Sie sich kompetente Unterstützung!