Bad Segeberg/ Neumünster. Wer zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückhaben will, muss eine Steuererklärung machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Da die Erstellung der Steuererklärung für viele eine Herausforderung darstellt, bietet der BdSt umfassende Unterstützung. Hilfestellung, praktische Tipps und verständliche Erläuterungen enthält die aktuelle Broschüre „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2025“.
„Wir empfehlen allen Steuerzahlern, sich zu informieren und unsere kostenlose Broschüre anzufordern“, sagt der Vorsitzende des BdSt-Bezirksverbands, Hans-Peter Küchenmeister. Die Broschüre kann beim Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V. telefonisch unter 0431 990165-0 oder per E-Mail an schleswig-holstein@steuerzahler-sh.de bestellt werden.
Die Broschüre dient als praktischer Leitfaden für die Steuererklärung und unterstützt darüber hinaus dabei, sich im Steueralltag besser zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Pflichtveranlagte Steuerzahler müssen ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen.
- Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
- Nicht verpflichtete Steuerzahler haben bis zu vier Jahre Zeit, um ihre Steuererklärung freiwillig abzugeben.
