Bad Segeberg (el) Seit dem 1. Januar werden Pflegeleistungen besser honoriert. Das sieht die dritte Stufe der Pflegereform vor. Danach erhalten Menschen in häuslicher Pflege mehr Geld. Und auch die Sachleistungen werden aufgestockt. „Davon profitieren vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen“, erklärt Helmut Hoffmann, AOK-Niederlassungsleiter in Bad Segeberg.

So erhöht sich das Pflegegeld in der Pflegestufe I auf 235 Euro, in Stufe II auf 440 Euro und in Stufe III auf 700 Euro. Wird ein ambulanter Pflegedienst engagiert, zahlt die gesetzliche Pflegekasse ab 2012 Sachleistungen in Höhe von 450 Euro (Stufe 1), 1.100 Euro (Stufe II) und 1.550 Euro (Stufe III). „Die neuen Sätze haben wir bereits bei den Betroffenen, die Pflegeleistungen erhalten, automatisch angepasst. Die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige brauchen sich also nicht bei uns zu melden“, erklärt Helmut Hoffmann.

Fällt die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend aus, übernimmt die Pflegekasse für bis zu vier Wochen die Kosten für eine Verhinderungspflege. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Betreffende schon mindestens seit einem halben Jahr um den Pflegebedürftigen kümmert. Der Betrag für die Verhinderungspflege erhöht sich auf 1.550 Euro pro Jahr. „Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, können Pflegebedürftige im Rahmen der Kurzzeitpflege auch bis zu vier Wochen in einem Pflegeheim betreut werden“, sagt Helmut Hoffmann. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.550 Euro im Kalenderjahr.