Bad Segeberg (em) Am Donnerstag vergangener Woche musste in Bad Segeberg ein von seiner Mutter allein in der Wohnung zurückgelassenes Kleinkind von Polizei und Feuerwehr gerettet werden.
Das 17 Monate alte Mädchen hat vermutlich mehr als 40 Stunden ohne Nahrung, Versorgung und Betreuung in seinem Gitterbett gelegen. Eine Nachbarin hatte sich nach stundenlangem Weinen des Kindes besorgt an Jugendamt und Polizei gewandt.
Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Segeberg waren erstmals am Donnerstagmittag vor Ort. Trotz eines auf Kipp geöffneten Fensters der Erdgeschosswohnung konnten sie keine Geräusche aus der Wohnung wahrnehmen. Wenige Stunden später kam es nach erneutem Weinen des Kindes zum Einsatz von Polizei und Rettungskräften. Das unter Flüssigkeitsmangel leidende Kleinkind wurde stationär im Krankenhaus aufgenommen und konnte dort schnell stabilisiert werden. Es befindet sich nun in der Obhut des Jugendamtes.
Die alleinerziehende Mutter gab an, das schlafende Kind am Dienstagabend verlassen zu haben, um Freunde in Hamburg zu besuchen. Dort sei sie Opfer einer Gewalttat geworden, was sie an der Rückkehr zu ihrer Tochter gehindert hätte. Die Polizei prüft zurzeit die Angaben der Mutter.
Für Landrat Jan Peter Schröder und Jugendamtsleiter Manfred Stankat macht das dramatische Ereignis, trotz seines glücklichen Ausgangs, deutlich: Eltern dürfen ihre Kinder nicht alleine lassen! Und jeder, der ein Kind in Gefahr sieht, hört oder vermutet, muss schützend, aufmerksam und sofort handeln.
Ein allein gelassenes Kind entwickelt Verlassenheitsgefühle und große Angst. Insbesondere Kleinkinder können sich zudem nicht selbst versorgen. Deshalb haben Eltern die natürliche Aufgabe und auch die gesetzliche Pflicht, sich um ihre Kinder rund um die Uhr zu kümmern, sie zu beaufsichtigen und sie zu versorgen.
Ein Kleinkind muss bei Abwesenheit der Eltern immer in verantwortungsvolle Hände übergeben werden. Erst mit dem Schulalter, bei entsprechender Entwicklung und in klarer Absprache mit dem Kind beginnt die Zeit, in der man Kinder, zum Beispiel für einen kurzen Einkauf auch mal allein zu Hause lassen kann. Für den Fall einer verzögerten Rückkehr muss das Kind aber in jedem Fall wissen, an wen es sich im Notfall wenden kann. Auch die Information von Nachbarn oder Freunden kann Sicherheit schaffen.
Im vorliegenden Fall konnte nur aufgrund der beherzten Hinweise der Nachbarin an Polizei und Jugendamt Schlimmeres verhindert werden. Dafür gilt ihr ausdrücklich der Dank von Landrat Schröder.