Bad Segeberg (em) Kreispräsident Winfried Zylka hat die beiden Kreistagsabgeordneten der Fraktion „Die Unabhängigen“, Joachim Dose und Renee Böttcher aufgefordert, die Fraktion aufzulösen. Die Fraktion bestehe nur noch formal; sie erfülle kein Merkmal einer Fraktion, verursache aber Aufwandsentschädigungen, denen kein Aufwand gegenüberstehe. Vorausgegangen war die Niederlegung der Ausschusssitze durch Böttcher und durch das einzige noch verbliebene bürgerliche Ausschussmitglied dieser Fraktion. Die Fraktion nehme jetzt überhaupt nicht mehr an der Ausschussarbeit teil.

In einem Brief an den Fraktionsvorsitzenden Joachim Dose begründet Zylka seine Forderung:
„Vor wenigen Tagen erhielt ich Nachrichten von Herrn Böttcher und Herrn D., dass beide auf ihre Sitze in den jeweiligen Ausschüssen verzichten. Außerdem habe ich festgestellt, dass Herr Böttcher, mit dem Sie nach § 27a Kreisordnung eine Fraktion bilden, seit einem Jahr sein Mandat nicht mehr wahrnimmt. (...)
Sie selbst nehmen an den Kreistagssitzungen seit einiger Zeit lückenhaft teil, an den Ausschusssitzungen gar nicht. Bürgerliche Ausschussmitglieder sind für Ihre Fraktion jetzt nicht mehr tätig. (...)

Auch an den vorbereitenden Besprechungen für Kreistagssitzungen (gem. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung) hat Ihre Fraktion seit langer Zeit nicht mehr teilgenommen. Tatsache also ist, dass die Fraktion der ‚Unabhängigen‘ nur noch formal besteht. Eine Arbeitsleistung ist nicht wahrzunehmen. Was an Wirkung Ihrer Fraktion lediglich geblieben ist, ist die Aufwandsentschädigung für einen Fraktionsvorsitzenden (und bisher für einen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden), dem kein Aufwand gegenübersteht.

Ich lege Ihnen aus den genannten Gründen dringend nahe, die ‚Fraktion der Unabhängigen‘ aufzulösen.“

In einem weiteren Schreiben an Böttcher heißt es unter anderem:

„Um im Klartext zu schreiben: Ihr Umgang mit dem Mandat, das Ihnen von den Wählerinnen und Wählern erteilt worden ist, empfinde ich als skandalös.

Sie nahmen in dieser Wahlperiode an den Kreistagssitzungen nur sporadisch teil. An den Sitzungen des Hauptausschusses haben Sie nur zu Beginn der Wahlperiode wenige Male teilgenommen. Seit einem Jahr haben Sie sich im Kreistag überhaupt nicht blicken lassen. Ihr Verhalten stellt einen groben Verstoß gegen die Pflichten eines Kreistagsabgeordneten dar, die unter anderem in § 27 Kreisordnung geregelt sind. Ich möchte Sie insbesondere auf den Absatz 2 aufmerksam machen:

(2) Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden frei, ob sie die Wahl zum Kreistag annehmen oder auf ihren Sitz im Kreistag verzichten. Haben sie die Wahl zum Kreistag angenommen, so haben sie die ihnen aus ihrer Mitgliedschaft im Kreistag erwachsenden Pflichten auszuüben, solange sie nicht auf ihren Sitz im Kreistag verzichten.

Ihr andauerndes Fernbleiben ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 72 Kreisordnung. Außerdem haben Sie regelmäßig gegen die Mitteilungspflicht nach § 1 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages verstoßen.

Ich habe daher die Landrätin gebeten, die Entschädigungszahlungen an Sie einzustellen. Rechtsgrundlage dafür ist § 11 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung des Landes.
(...)“