Bad Segeberg (em) Schmerzhafte Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, an den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen: In Frankreich gibt es seit Mitte 2015 immer wieder Ausbrüche der Blauzungenkrankheit. Dabei handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind.
Aktuell breitet sich das Virus, das durch infizierte Insekten übertragen wird, weiter in Richtung Deutschland aus. Eine Impfung bietet den einzigen wirksamen Schutz der Tiere vor der Erkrankung. Daher hat die Kreisverwaltung Segeberg jetzt die freiwillige Impfung genehmigt.Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Fehlgeburten führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten, insbesondere bei Schafen.
Nur durch den Einsatz einer flächendeckenden Impfung der Hauswiederkäuer ab 2008 konnte die Anzahl der Neuerkrankungen deutlich reduziert werden. Dadurch gelang es auch, dass Deutschland wieder offiziell als frei von der Blauzungenkrankheit gilt. Aktuell breitet sich das Virus, das durch infizierte Insekten übertragen wird, weiter in Richtung Deutschland aus. Eine Impfung bietet den einzigen wirksamen Schutz der Tiere vor der Erkrankung. Daher hat die Kreisverwaltung Segeberg jetzt die freiwillige Impfung genehmigt. Fälle sind hierzulande also aktuell keine bekannt. Seit August des vergangenen Jahres gibt es aber Erkrankungsfälle in Frankreich, die inzwischen weniger als 150 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen.
„Da mit zunehmenden Außentemperaturen auch die Mückensaison näher rückt, kommt der freiwilligen Impfung durch den Tierhalter damit eine wichtige Schutzfunktion zu“, sagt der neue leitende Kreisveterinär Markus Overhoff. Nach EU-Verordnung ist demnach eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auf freiwilliger Basis möglich, wenn eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt. Die Kreisverwaltung Segeberg hat eine freiwillige Impfung mit Allgemeinverfügung vom 4. Juli genehmigt.
Neben der Gefahr, dass das Virus nach Deutschland eingeschleppt wird, können sich durch Handelsrestriktionen, etwa Schlacht- und Verkaufsverbote, auch wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter ergeben. „Mit der Allgemeinverfügung dürfen nunmehr alle Halter von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen oder Ziegen im Kreis Segeberg ihre Tiere freiwillig gegen den ,Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit mit einem zugelassenen oder genehmigten inaktivierten Impfstoff impfen lassen“, informiert Overhoff. Der Tierhalter hat dem Veterinäramt jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von sieben Tagen mitzuteilen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Tierhalters.
Foto: Damit Wiederkäuer wie dieses Galloway weiterhin von der Blauzungenkrankheit verschont bleiben, hat der Kreis Segeberg jetzt die freiwillige Impfung der Tiere genehmigt. ©Florian Huber