Bad Segeberg (em) Seit dem vergangenen Wochenende wurden mehr als 100 tote Wasservögel am Großen Plöner See sowie den umliegenden kleineren Seen aufgefunden. Bei den Vögeln handelt es sich überwiegend um Reiherenten, aber auch andere Arten (Blässhuhn, Schwan, Gans, Möwen) sind betroffen.

Mehrere verendete Wildvögel wurden im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht. Anschließend wurden die Befunde im Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor bestätigt, der Subtyp H5N8 wurde näher charakterisiert. Erst mit der Bestätigung durch das FLI ist das Geflügelpest-Virus amtlich festgestellt und die vorgesehenen Schritte können eingeleitet werden. Das Veterinäramt des Kreises Plön hat einen Sperrbezirk von mindestens drei und einen Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um die Fundstelle der Wildvögel eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet berührt im Bereich südlich des Plöner Sees auch den Kreis Segeberg. Im Kreis Segeberg wird daher ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches die gesamten Gemeinden Stocksee, Schmalensee und Damsdorf, sowie Teile der Gemeinden Seedorf und Glasau umfasst. Es sind dadurch derzeit 35 Geflügelhalter mit insgesamt circa 143.000 Stück Geflügel betroffen. In dem Beobachtungsgebiet muss Geflügel aufgestallt werden und darf 15 Tage nicht verbracht werden.

Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen. Federwild darf nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung wird in Kürze erfolgen und im Internet des Kreises Segeberg veröffentlicht werden. In den genannten Gemeinden befinden sich sowohl große Geflügelhaltungen als auch Kleinstbestände. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen. Zusätzlich zu den im Beobachtungsgebiet angeordneten Maßnahmen wird zum Schutz der Tierbestände in ganz Schleswig Holstein aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein angeordnet, dass Geflügelbestände aufzustallen sind oder nur in entsprechend geschützten Vorrichtungen gehalten werden dürfen.

Diese müssen durch eine dichte Abdeckung nach oben geschützt und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Die Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben wird in ganz Schleswig-Holstein verboten. Diese Maßnahmen werden für den Kreis Segeberg ebenfalls mit einer amtlichen Bekanntmachung angeordnet und veröffentlicht. Am 9. November wurden beim Veterinäramt des Kreises Segeberg Funde von verendeten Blesshühnern am Stocksee, sowie von verendeten Reiherenten am großen Segeberger See gemeldet. Seitens des Veterinäramtes werden bei Funden von veendeten Wildvögeln umgehend entsprechende Untersuchungen veranlasst. Die Entsorgung von verendeten Wildvögeln erfolgt über die örtlich zuständigen Ordnungsämter. Tote Wildvögel sollten nicht angefasst werden. Funde bitte an das Bürgertelefon des Kreises Segeberg (Tel: 0 45 51 - 951 211) melden. Alle weiteren Maßnahmen werden von hier veranlasst.