Bad Segeberg (em) Heute Mittag (10. November) hat das Landeslabor Schleswig-Holstein dem Kreis Segeberg mitgeteilt, dass zwei Reiherenten, die gestern tot am Segeberger See aufgefunden wurden, hinsichtlich Influenza A Virus des Subtyps H5N8 positiv befundet wurden. Damit ist der Verdacht auf Geflügelpest amtlich festgestellt.

Das Kreisveterinäramt hat nun die weitere Untersuchung der Proben im Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor, veranlasst. Das Ergebnis wird morgen erwartet. Sollte sich das Ergebnis dort bestätigen, gilt der Ausbruch der Geflügelpest als amtlich festgestellt. Der Kreis Segeberg wird dann einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um die Fundstelle der Wildvögel einrichten.

Von dem Beobachtungsgebiet werden auch die Kreise Stormarn und Ostholstein betroffen sein. In dem Sperrbezirk dürfen beispielsweise für die Dauer von 21 Tagen keine Vögel und Bruteier und auch kein frisches Fleisch oder Fleischerzeugnisse von Vögeln oder Federwild den Sperrbezirk verlassen. Die Geflügelbestände im Sperrbezirk werden zudem regelmäßig untersucht.

In dem Beobachtungsgebiet muss Geflügel aufgestallt werden und darf 15 Tage nicht verbracht werden. Hunde und Katzen dürfen im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen. Federwild darf nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden. Bei weiteren Totfunden von Tieren mit dem Geflügelpesterreger werden die Ausma-ße der Zonen entsprechend angepasst.