Bad Segeberg (em) Aufatmen bei Geflügelhaltern: Die Stallpflicht wird zum Wochenende vollständig aufgehoben. Auch Ausstellungen und -märkte sind dann wieder erlaubt. Die Geflügelpest ist damit offiziell für beendet erklärt. Hühner, Gänse, Enten und Co. dürfen also wieder ins Freie.

Im Kreis Segeberg wurde die Geflügelpest am Mittwoch, 19. April zum letzten Mal amtlich festgestellt. Dieses Datum liegt zum Ende der Woche mehr als 30 Tage zurück, weswegen auch diese letzten noch bestehenden Restriktionszonen im Kreis zum Samstag, 20. Mai aufgehoben werden können. Im Mai wurden in ganz Schleswig-Holstein keine Geflügelpest-Erreger mehr nachgewiesen. Zudem bewertet das Friedrich-LoefflerInstitut (FLI) das Risiko für Bereiche, in denen über einen längeren Zeitraum keine Geflügelpest in der Wildvogelpopulation nachgewiesen werden und auch keine Wasservogel-Ansammlungen beobachtet werden konnten, als gering. Auch bundesweit gab es zuletzt nur noch vereinzelte Fälle.

Aber auch wenn die Stallpflicht nicht mehr gilt: Zur Vorsorge sind weiterhin die stets erforderlichen „Bio-Sicherheitsmaßnahmen“ einzuhalten. Das bedeutet, dass Tiere ausschließlich im Stall oder unter einem Dach gefüttert und getränkt werden dürfen, damit Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen haben. Futterreste müssen vermieden beziehungsweise unverzüglich beseitigt werden. Das Tränkwasser hat Trinkwasserqualität und darf keinem natürlichen Oberflächenwasser wie Seen, Teichen, Flüssen, Bächen oder auch Regentonnen entnommen werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Wenn auffällig viele Tiere einer Haltung sterben, muss das Veterinäramt verständigt werden.

Anfang November des vergangenen Jahres gab es im Kreis Segeberg den ersten Geflügelpest-Fall. Insgesamt waren es bis zur jetzigen Aufhebung 15 Fälle. Neun Tiere davon waren Wildvögel, die aber außerhalb der so genannten Risikogebiete gefunden wurden. Zu den Risikogebieten zählen unter anderem bestimmte Uferbereiche von Seen und Flüssen. Zu Spitzenzeiten waren im Kreis 82 der 95 Gemeinden gleichzeitig von Restriktionszonen betroffen.