Bad Segeberg (em) Nach Auskunft des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG), welches für Tief-Bodenerkundungen in Schleswig-Holstein fachlich zuständige Behörde ist, seien vorerst alle an-hängigen Genehmigungsverfahren zur Erlaubnis der Aufsu-chung/Erkundung von Kohlenwasserstoffen ausgesetzt worden.
Hintergrund für das Ruhen aller Genehmigungsverfahren sei die anhalten-de Diskussion im Land/Bund, wie mit dem Thema Genehmigungsverfahren im Bergrecht im Allgemeinen, bzw. mit den Anträgen auf Erkundung (und auf mögliche spätere Gewinnung) von unkonventionellen Kohlenwasserstoffen (Fracking-Methode) im Besonderen umgegangen werden solle. Insbesondere auf bundespolitischer Ebene werde gegenwärtig intensiv darüber diskutiert, das Bergrecht grundlegend zu überarbeiten. So werde u. a. darüber nachgedacht, stets eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung bei Genehmigungsverfahren im Bergrecht einzuführen, so wie sie bereits bei vielen anderen Genehmigungsverfahren durchgeführt werde.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung würde insbesondere auch den betroffenen Kommunen ein formelles Beteiligungsrecht einräumen, was zurzeit nicht der Fall sei. Ferner solle das Genehmigungsverfahren im Bergrecht transparenter gestaltet werden. Bis zur neuen Gesetzeslage, bzw. bis zu neuen Anordnungen seitens der zuständigen Bundesbehörden seien die Genehmigungsverfahren ausgesetzt. Für den Kreis Segeberg bedeutet die gegenwärtige Situation, dass auch die Anträge auf Erkundungen von Kohlenwasserstoffen im sogenannte „Erkundungsgebiet Bad Bramstedt“ (gemeint ist ein Gebiet im Umkreis von ca. 25 km rund um die Stadt Bad Bramstedt) vorerst nicht weiter vom LBEG bearbeitet werden, so Landrätin Jutta Hartwieg. Die weitere Entwicklung, insbesondere auf bundesgesetzlicher Ebene, bleibt abzuwarten.