Bad Segeberg (em) Am Dienstag, 9. Januar und am Donnerstag, 11. Januar fanden zwei groß angelegte Verkehrskontrollen auf der BAB 20 statt. Geleitet wurden die Verkehrskontrollen von dem Polizei-, Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg (PABR Bad Segeberg). Unterstützung erhielte sie dabei von einigen Kollegen des PABR Pinneberg sowie von Fachlehrern und Auszubildenden der Polizeischule in Eutin (PD AFB Eutin).
Für die Auszubildenden aus Eutin war das eine willkommene Gelegenheit, ihr in der Theorie erlerntes Wissen über die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeugführern in die Praxis umzusetzen.
Am Dienstag, 9. Januar waren vier Fachlehrer und 24 Auszubildende mit dabei. Am Donnerstag, 11. Januar waren es vier Fachlehrer und 22 Auszubildende. Jeweils in der Zeit von 11 bis 16 Uhr kontrollierten die Beamten gemeinsam auf dem Rastplatz Kronberg die Verkehrsteilnehmer, die von Bad Segeberg in Richtung Lübeck unterwegs waren.
Insgesamt wurden am Dienstag 261 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt und geahndet:
Eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Zwei Blutproben und Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeit-Anzeigen wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteln (Drogen)
Zwei Ordnungswidrigkeit-Anzeigen wegen der Handynutzung während der Fahrt
Eine Ordnungswidrigkeit-Anzeige wegen Fahrzeugmängel
Zwölf sonstige Verwarngelder (z.B. wegen nicht mitgeführter Papiere, fehlender Verbandskästen oder Warndreiecke)
39 Kontrollberichte
Am Donnerstag wurden 218 Fahrzeuge mit folgendem Ergebnis kontrolliert:
Eine Ordnungswidrigkeit-Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sicherstellung eines Messers
24 Verkehrsordnungswidrigkeiten, i.d.R. wegen fehlender Papiere, fehlenden Erste-Hilfe-Materials oder fehlender Warndreiecke / Warnwesten
45 Kontrollberichte
Auffällig bei den Kontrollen war, dass viele Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Warnweste nicht mitführten. Diese ist aber, für den Fall das man sein Fahrzeug verlassen muss, für die Sichtbarkeit und Sicherheit von großer Bedeutung. Daher appelliert die Polizei an die Fahrzeugführer, die erforderliche Warnweste mitzuführen. Sollte das nicht der Fall sein, droht ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.
Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg