Bad Segeberg (em) Einen ersten Abschluss fand die Aufarbeitung des Segeberger Kinderschutzfalles in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses des Kreises Segeberg. Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Vorsitzende des Hauptausschusses und die Landrätin eine gemeinsame Presseerklärung mit dem Ergebnis der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vorbereiten und herausgeben werden.

In einer Gegenüberstellung des geschwärzten und ungeschwärzten Gutachtens wurde eine Reihe von Beispielen aufgeführt. Die Bewertung der Anwendung der Datenschutzregeln wurde von den Mitgliedern des Hauptausschusses an beispielhaften Stellen unterschiedlich vorgenommen.

Des weiteren wurde lebhaft diskutiert, ob es andere und weitere Beweggründe zur Schwärzung gegeben haben könnte.

Diesen Eindruck bedauert die Landrätin sehr. Sie betont, dass es zu keinem Zeitpunkt eine andere Intention gegeben habe als die Sozialdaten zu schützen. Vor allem sollte niemand Informationen vorenthalten werden. Die Verwaltung habe nicht nur unter einem enormen Zeitdruck, sondern ebenso unter schwierigen Umständen arbeiten müssen, da diese tiefgehende Rechtsproblematik erstmalig aufgetreten ist.

Nach ausführlicher Diskussion kamen der Hauptausschuss und die Landrätin überein, dass die zusammenfassende fachliche Beurteilung und die Darstellung der Handlungsmuster von Professor Wolff allen Kreistagsabgeordneten zugänglich gemacht wird.

Der Hauptausschuss hat seine Arbeit nach Überprüfung der Datenschutzregeln im Gutachten über den Segeberger Jugendhilfefall zunächst beendet und richtet den Blick zukunftsorientiert auf das Arbeitsergebnis des Jugendhilfeausschusses.