Bad Segeberg (em) Aufgrund des regnerischen Sommers verlieren die Bäume schon seit einigen Wochen ihre Blätter, so dass wir den Herbst bereits an einigen Pflanzen deutlich erkennen können.
Auch wenn die Bäume am Straßenrand meist der Gemeinde gehören, das Laub vor dem Grundstück ist rein rechtlich betrachtet die Sache des Grundstückeigentümers. Rutscht ein Fußgänger auf nassem Laub auf dem Gehweg aus, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, die Gehwege vor seinem Grundstück in einem begehbaren Zustand zu halten. Die Kommunen übertragen die Kehrpflicht in der Regel den Grundstückseigentümern, sei es beim Laub im Herbst als auch beim Schnee im Winter.
Das zusammengekehrte Laub auf den Bürgersteigen kann durch die Bürger kompostiert, in der Biotonne entsorgt oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwendet werden. Das Laub, welches in den öffentlichen Straßenraum niederfällt, wird dagegen in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Leider fegen einige Bürger das Laub bewusst auf die Straße und verstopfen damit Straßenrinnen und Gullys. Damit kann ggf. bei einem Regenschauer das Regenwasser nicht mehr problemlos abfließen und es bilden sich durch das Wasser „aufgequollene Laubballen“ in den Gully-Schächten. Die Kehrmaschinen können diese dann gar nicht mehr aufnehmen.
Der WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) hat jeden Herbst aufs Neue mit dieser Herausforderung zu kämpfen. Manche Gemeinden haben den WZV mit der Reinigung der Straße innerhalb der Gemeinde beauftragt, andere Gemeinden lösen dieses Thema in Eigenregie. Grundsätzlich müssen die Bürger das Laub, das innerorts auf dem Bürgersteig liegen bleibt, eigenständig entfernen. Dies gilt auch, wenn die Bäume gar nicht von Ihnen sind, sondern vom Nachbargrundstück. Sie dürfen das Laub auch nicht einfach auf die Straße kehren. Am Einfachsten entsorgen sie das Laub über ihre Biotonne. Einige Gemeinden verfügen zudem über Kompostplätze. Sprechen Sie hierzu Ihre Gemeindevertreter und Bürgermeister an.