Kreis Segeberg (em)  Es gibt gute Neuigkeiten in der Förderlandschaft! Das Regionalbudget der AktivRegion Holsteiner Auenland wird auch 2025 wieder angeboten. Ab sofort können Ideen und Projekte eingereicht werden. Die Frist für Anträge endet am 28. Februar 2025. Ausgewählte Projekte müssen bis zum 31. Oktober 2025 umgesetzt und abgerechnet werden.

Die AktivRegion Holsteiner Auenland öffnet erneut die Türen für innovative Projekte! Zum sechsten Mal in Folge wird das Regionalbudget bereitgestellt, um Projekte zu fördern, die das Leben in unserer Region bereichern. Ab sofort können Gemeinden, Vereine und Institutionen ihre Projektanträge bei der Geschäftsstellte der AktivRegion einreichen.

Vielfältige Möglichkeiten     
Das Regionalbudget unterstützt eine breite Palette von Projekten, die den Natur- und Klimaschutz, die Förderung von Kultur und Bildung, die Verbesserung von Infrastruktur und Mobilität, die Stärkung der Gemeinschaft sowie neue Tourismus- und Freizeitangebote im ländlichen Raum stärken.

Die bisherigen Projekte haben gezeigt, wie engagierte Kommunen, Vereine und Institutionen gemeinsam die Zukunft ihrer Heimat gestalten können. Unter den geförderten Projekten finden sich zahlreiche Ideen, die von der Umgestaltung öffentlicher Räume bis hin zu kulturellen Angeboten reichen. So unterstützt beispielsweise die Stadt Barmstedt gesunde Ernährung mit einem neuen Ausgabesystem in der Mensa der Gottfried-Semper-Schule, der Wildpark Eekholt bietet inklusive Sinneserlebnisse in Form eines Streifenspiegels und eines Summsteins und in Hennstedt wurde ein neuer Dorfplatz als Fahrradrastplatz und Treffpunkt geschaffen.

Die hohe Nachfrage in diesem Jahr, mit 29 eingereichten Anträgen, verdeutlicht das große Engagement im Holsteiner Auenland. Darauf aufbauend erhofft sich die AktivRegion auch 2025 wieder eine hohe Nachfrage und eine breite Vielfalt an tollen Projekten.

Die Antragsphase hat begonnen

Förderanträge können ab sofort und bis zum 28.02.2025 bei der Geschäftsstelle der AktivRegion Holsteiner Auenland eingereicht werden. Nach einer sorgfältigen Prüfung und Auswahl der eingereichten Projekte im März 2025 müssen die ausgewählten Vorhaben bis zum 31. Oktober 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Mit einem Gesamtbudget von 200.000 Euro aus Bundes- und Landesmitteln unterstützt die AktivRegion Vorhaben mit Gesamtkosten zwischen 2.500 und 20.000 Euro.

Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass sich die Maßnahmen in der Förderstrategie der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie in der Förderstrategie der AktivRegion Holsteiner Auenland wiederfinden. Außerdem darf das Projekt erst umgesetzt werden, wenn die offizielle Zusage zur Förderung erteilt wurde.

Hans-Jürgen Kütbach, Vorsitzender der AktivRegion, freut sich, den Aufruf zur Regionalbudget-Förderung nun schon im sechsten Jahr in Folge bekanntgeben zu können. „Dass der beliebte Fördertopf trotz angespannter Haushaltslagen wieder angeboten werden kann, ist ein wichtiges Signal für die Entwicklung ländlicher Räume in Schleswig-Holstein.“

Jetzt sind Sie gefragt! Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Ideen zur positiven Entwicklung der Region einzubringen! Projektträger werden gebeten, sich mit ihren Ideen und Projekten frühzeitig an das Regionalmanagement der AktivRegion zu wenden, um die Förderfähigkeit der Vorhaben abzuklären und die Anforderungen an die Antragstellung zu besprechen.

Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung zum Regionalbudget im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Bundes- und Landesebene sowie vorbehaltlich der Veröffentlichung der Richtlinie für das Regionalbudget 2025 und die Folgejahre.

Alle Informationen zur Antragstellung und zu den bereits geförderten Projekten finden Sie auf der Website: www.aktivregion-holsteinerauenland.de.

Bei Rückfragen und für weitere Informationen erreichen Sie die Geschäftsstelle der AktivRegion per E-Mail (info@aktivregion-holsteinerauenland.de) oder telefonisch (04821-94963230).

Die Eckdaten im Überblick:

Antragsfrist: 28. Februar 2025

Auswahl: März 2025

Umsetzung und Abrechnung: 31. Oktober 2025

Gesamtkosten: 2.500 – 20.000 Euro

Förderung: 80 % der Bruttokosten