Bad Segeberg (em) Die IHK Schleswig-Holstein begrüßt die heutige Ablehnung der Klagen zum Planfeststellungsverfahren des A 20-Tunnels auf niedersächsischem Gebiet durch das Bundesverwaltungsgericht.

Dazu die Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein, Friederike C. Kühn: „Jetzt kommt es darauf an, auch in Schleswig-Holstein schnell Klarheit über den Weiterbau der A 20 sowie den Bau des Elbtunnels zu bekommen. Dazu sind die Nachbesserungen des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr (LBV) in den Planfeststellungsverfahren für die Gebiete Bad Segeberg und Hohenfelde mit Sorgfalt auszuarbeiten, damit keine weiteren Fehler gemacht werden.

Erneute zeitliche Verzögerungen beim Bau der A 20 sind nicht hinnehmbar. Die regionale Wirtschaft wartet dringend auf diesen wichtigen Beitrag zur Lösung der Verkehrsprobleme in der Metropolregion Hamburg und eine schnellere Erreichbarkeit der Märkte und Kunden in Westdeutschland sowie Westeuropa“.