Rickling (em) Seit dem 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn in Kraft und entpuppt sich als Bürokratiemonster. Denn in vielen Fällen ist nicht der Mindestlohn selbst das Problem, sondern die Umsetzung. Die Rechtsverordnung von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) ist völlig unpraktikabel. Den Unternehmen, aber auch zahlreichen Vereinen und sogar sozialen Einrichtungen werden Bürokratiepflichten aufgezwungen, die nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun haben und völlig unverhältnismäßig sind.

„Die Bürokratielasten zur Dokumentation des Mindestlohns laufen aus dem Ruder. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen stellen die umfangreichen Erfassungsvorschriften eine massive Belastung dar", sagt Sven Boysen, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung des Kreises Segeberg und fordert: "Das Mindestlohngesetz muss dringend korrigiert werden, um unsere Mittelständer aber auch viele Vereine vor ausufernder Bürokratie zu schützen. Wir erwarten von den Bundestagsabgeordneten unserer Region, dass sie für eine rasche Überarbeitung des Mindestlohngesetzes eintreten." Das Mindestlohngesetz sieht eine Reihe von umfangreichen Dokumentationspflichten zur Erfassung von Arbeitszeiten vor.

„Bereits in den ersten Wochen nach Einführung zeigt sich deutlich, dass die Belastungen überhand nehmen und Unternehmer und ihre Mitarbeiter mit überflüssiger Bürokratie fesseln", unterstreicht Boysen. Deshalb setzt sich die MIT Segeberg für weitere Befreiungen von den Dokumentationspflichten ein. Seit Jahresanfang müssen Arbeitgeber für alle Mini-Jobs, selbst bei hohen Stundenlöhnen, jeden Tag die genauen Arbeitszeiten erfassen. Außerdem müssen in bestimmten Branchen wie Baugewerbe und Pflegedienste zusätzlich bei allen Beschäftigten bis 2.958 Euro Monatsgehalt die genauen Arbeitszeiten dokumentiert werden. „Dies hat nichts mehr mit dem Mindestlohn zu tun“, kritisiert Boysen.

„Selbst wenn man zahlreiche Überstunden leistet, kommt man bei 8,50 Euro normalerweise nicht über 1.900 Euro Monatsgehalt.“ Deshalb fordert die MIT, die Dokumentationspflichten für Beschäftigte mit höheren Monatsgehältern zu streichen. Außerdem sollen Mini-Jobs, bei denen der Lohn und die Arbeitszeiten in einem Vertrag festgeschrieben sind, komplett von den Dokumentationspflichten befreit werden. Darüber hinaus fordert MIT Segeberg, bereits zum 30. Juni durch Experten einen Bericht zu den Wirkungen des Mindestlohns auf geringfügig Beschäftigte in Vereinen und karitativen und kulturellen Organisationen vorzulegen. „Wir dürfen nicht akzeptieren, dass die Mindestlohnbürokratie das freiwillige Engagement von Menschen in Turnvereinen, Fußballclubs oder Kulturinstitutionen zurückdrängt. Hier gilt es besonders wachsam zu sein", mahnt Boysen.

Zudem appelliert die MIT, für Klarheit bei Anrechnungen von Arbeitgeberleistungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld, Sonn-, Feiertags-, Nachtzuschläge und Gefahrenzulagen) und für mehr Rechtssicherheit bei Praktikantenvergütungen zu sorgen. „Der Mindestlohn muss endlich praxistauglich ausgestaltet werden. Was als Unterstützung für Geringverdiener gedacht war, darf nicht im Bürokratiemonster für Unternehmen enden", sagt Boysen.