Bad Segeberg (em) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. Dezember seinen Beschluss zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes aus dem vergangenen Jahr bestätigt.

Vor ziemlich genau einem Jahr, am 8. Dezember 2016, hatte der Kreistag beschlossen, dass die Zusammenarbeit mit den bisherigen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst fristgerecht zum 31. Dezember 2018 zu beenden und Verhandlungen zum Beitritt zur Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH gGmbH) aufzunehmen sind. Daraufhin haben die beiden bisherigen Leistungserbringer, der Verein für Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe (KBA) sowie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig erhoben: gegen die Beendigung der Durchführungsverträge, gegen den Beitritt des Kreises Segeberg zur RKiSH sowie gegen die Vergabe des Rettungsdienstes an die Rettungsdienstkooperation.

„Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einer mündlichen Verhandlung sowie in den mittlerweile übersandten Urteilen ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass der eingeschlagene Weg des Kreises zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes in Ordnung sei und rechtlich keinerlei Bedenken unterliege“, sagt Landrat Jan Peter Schröder. Laut Gericht betrifft das sowohl die grundsätzliche Kündigung der Rettungsdienst- Durchführungsverträge mit DRK und KBA, als auch eine mögliche Übernahme der Rettungsdienstleistungen durch die RKiSH nach Beendigung der gegenwärtigen Durchführungsverträge. Die Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes sei eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung des Kreises. Es liege in seinem Gestaltungsermessen, wie er diese Aufgabe organisiere und wahrnehme, so das Verwaltungsgericht.

„Inhaltlich hat der Kreis demnach in allen wesentlichen Punkten vom Gericht grünes Licht erhalten“, fasst Schröder zusammen. Lediglich aufgrund einer Formalie lasse das Verwaltungsgericht die bereits ausgesprochenen Erklärungen nicht gelten. Die Formalie betrifft die Tatsache, dass die bereits ausgesprochenen Kündigungen nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes auch gegenüber der Stadt Norderstedt hätte erklärt werden müssen. Das seinerzeitige Informationsschreiben an die Stadt erfülle nicht die formellen Voraussetzungen einer Willenserklärung. Eine darüber hinausgehende Kündigung gegenüber der Stadt Norderstedt ist und war nicht Gegenstand der Verhandlung. Insbesondere ist der mit der Stadt Norderstedt geltende Vertrag über die Durchführung des Betriebs einer Integrierten Leitstelle für den Kreis Segeberg nicht betroffen.

Da das Verwaltungsgericht die Auffassung vertritt, dass eine Wiederholung der Beendigungserklärung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist, musste der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fassen. Dieser ist nun gefasst. Er hat eine Beendigung der Zusammenarbeit mit DRK und KBA zum 31. Dezember 2019 zur Folge also ein Jahr später als zunächst geplant. Ein Übergang zur RKiSH wäre somit zum 1. Januar 2020 möglich.

Unabhängig davon wird der Kreis Segeberg wie in der Vergangenheit auch in den kommenden Monaten mit den beiden Durchführern KBA und DRK vertrauensvoll und kooperativ zusammenarbeiten und den öffentlichen Rettungsdienst im Kreisgebiet in gewohnt professioneller Weise durchführen. „Für die Bevölkerung im Kreisgebiet wird sich ob der Entscheidung nichts verändern. Sie kann sich wie gewohnt auf einen schnellen, zuverlässigen und fachkundigen Rettungsdienst verlassen. Der Kreis ist den Menschen, die sich ehrenamtlich im DRK und KBA engagieren, sehr dankbar und freut sich, auch zukünftig mit dem Ehrenamt zum Wohle Vieler im Kreisgebiet eng zusammenarbeiten zu dürfen“, so Landrat Schröder.