Bad Segeberg (em) Die Einführung der elektronischen Akte (eAkte) ist Bestandteil des bundesweiten eGoverments und soll die elektronische Kommunikation der Verwaltung erleichtern und einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere Dienstleistungen ermöglichen. Dafür werden ab 13. März alle eingehenden Dokumente eingescannt und in einer elektronischen Akte sichtbar gemacht. Durch die eAkte werden die klassischen Papier- und Aktenberge nach und nach verschwinden.

Die Jobcenter-Akten werden also moderner, schneller und sie bleiben sicher. Denn auch in der digitalisierten Aktenwelt haben der Datenschutz und die Datensicherheit die höchste Priorität. Die gescannten Dokumente werden nach der Digitalisierung noch 8 Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.

Für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter im Kreis Segeberg ergeben sich einige Vorteile: Auskünfte können schneller gegeben werden, weil die Akte sofort auf dem Bildschirm verfügbar ist und nicht eventuell im Haus unterwegs oder aus einer Ablage geholt werden muss. Auch die Bearbeitungszeiten können sinken, weil es weniger Lauf-, Such- und Transportwege gibt. Die elektronische Akte ist zugleich ein Grundbaustein für kundenfreundliche Online-Angebote der Zukunft.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Für die meisten Kundenanliegen reichen Kopien vollkommen aus. Kopien können selbständig und kostenfrei im Jobcenter gefertigt werden. Sollte im Einzelfall ein Original-Dokument benötigt werden, fordert das Jobcenter dieses ausdrücklich an, digitalisiert es und die Kunden erhalten es zurück.

Wegen der Aufschaltung der eAkte bleibt das Jobcenter am Montag, 13. März, geschlossen!