Bad Segeberg (em) Nach erfolgreicher Neuausschreibung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wurde der vierzigjährige Schornsteinfegermeister Kai Baumgarn aus Neukirchen mit Wirkung vom 1. Juni 2014 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt und übernimmt den Kehrbezirk Bad Segeberg I.

Nachdem Schornsteinfegermeister Andreas Harms aus Rickling den Bezirk vertretungsweise übernommen hatte gibt es nun wieder einen festen Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Bereich. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Garbek, Groß und Klein Rönnau, Hamdorf, Krems II, Quaal, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Stipsdorf, Strenglin, Pronstorf, Travenhorst, Warder und Wardersee sowie in Teilen der Stadt Bad Segeberg haben damit einen engagierten neuen Bezirksschornsteinfeger“, ist sich Ruediger Haß als zuständiger Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes sicher. Er hat ihn durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner neuen Berufspflichten verpflichtet. Seine Kunden erreichen ihn wie folgt: Bezirksschornsteinfeger Kai Baumgarn, Schulkoppel 21, 23779 Neukirchen Tel.: 0 43 65 / 979 114, kai.baumgarn@schornsteintechnik-baumgarn.de.

Durch die Öffnung des freien Marktes darf und soll auch gerne jeder Schornsteinfegermeister zum Beispiel Kehr- und Messarbeiten bezirksunabhängig anbieten, die gesetzlichen Vorschriften halten aber weiterhin an den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern als unabhängige Sachverständige fest. Innerhalb ihres Kehrbezirkes müssen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auch weiterhin vor Inbetriebnahme neu errichteter oder geänderter feuerungstechnischer Anlagen deren Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit prüfen und bescheinigen, sofern nicht sie oder andere Angehörige ihres Betriebes diese verkauft oder eingebaut haben.

Ebenso bleibt die „Feuerstätten­schau“ ausschließliche Aufgabe der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Ähnlich der Sachverständigen bei der Hauptuntersuchung beim Kfz müssen sie sämtliche Anlagen in den Gebäuden ihres Bezirkes zweimal innerhalb von sieben Jahren persönlich in Augen­schein nehmen, damit die Betriebs- und Brandsicherheit gewährleistet bleibt. Dabei ist dann für den Immissionsschutz unter anderem auch der Schadstoffausstoß von Festbrennstofffeuerstätten zu messen. Statt einer Plakette wie beim Kfz erhalten Eigentümer dann für alle Anlagen einen „Feuerstättenbescheid“, mit dem festgesetzt wird, welche Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen sind und in welchem Zeitraumes dieses bis zur nächsten Überprüfung zu geschehen hat. Kommen Eigentümer diesen Pflichten nicht nach, riskieren sie ein (kostenpflichtiges) Einschreiten der Ordnungsbehörden.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt des Kreises Segeberg unter der Telefonnummer 0 45 51 / 951-298.