Bad Segeberg (em) Seit dem 1. Januar gibt es wichtige gesetzliche Änderungen in der Sozialversicherung: Daher bietet die AOK NORDWEST allen Arbeitgebern im Kreis Segeberg das Seminar ‚Trends & Tipps 2013’. „In diesem Jahr gibt es neben den neuen Rechengrößen und Grenzwerten auch Änderungen in der Pflegeversicherung, neue Regeln für Minijobs und Gleitzonen sowie neue EU-Vorgaben zur betrieblichen Altersversorgung“, erklärt AOK-Niederlassungsleiter Holger Vollmers aus Bad Segeberg.

So wurden zum 1. Januar für Geringverdiener die Einkommensgrenzen angehoben und die Rentenversicherungspflicht eingeführt. „Die neuen Einkommensgrenzen gelten zunächst ausschließlich für neu eingestellte Mitarbeiter“, so Vollmers. Für bereits bestehende Minijob- oder Gleitzonenverhältnisse sind Übergangsregelungen bis Ende 2014 vorgesehen. „Wer bereits Mini- oder Midijobber beschäftigt und ab Januar neue Mitarbeiter innerhalb dieser Einkommensgrenzen einstellt, hat es zwei Jahre lang parallel mit zwei unterschiedlichen Regelungen zu tun“, sagt Vollmers. Die Jahreswechsel-Seminare der AOK NORDWEST geben hierbei einen guten Überblick. Außerdem gehören das Rentenreformpaket 2013, die Entgeltfortzahlung bei Organspende und Neuerungen bei Entsendungen zu den Inhalten des Seminars.

Das Seminar ‚Trends & Tipps 2013’ findet am 14. Januar um 14 Uhr in der AOK-Niederlassung in Bad Segeberg statt. Eingeladen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lohn- und Personalbüros der Betriebe und Dienststellen sowie die Steuerberater im Kreis Segeberg. Die Teilnahme ist kostenfrei. Erforderlich ist aber eine vorherige Anmeldung unter Telefon 0 45 51 - 954-3692 oder online unter www.aok-business.de/nw (Rubrik Toos & Service - Seminare).