Der Stichtag rückt näher: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet ist und dabei auf die Hilfe von Steuerprofis verzichtet, muss diese bis zum 31. Juli 2025 ans Finanzamt übermitteln. Wer den Termin verstreichen lässt, muss unter Umständen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Wer muss, wer kann, wer sollte – und für wen gelten andere Fristen für die Abgabe der Steuererklärung: Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg klärt auf.
Wer sich bei der Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat deutlich mehr Zeit: In diesen Fällen endet die Abgabefrist erst am 30. April 2026.
Grundsätzlich kann jeder eine Steuererklärung abgeben. Und wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte dennoch handeln: „Wir empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont der BdSt-Bezirksvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister. Denn häufig können gerade diejenigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, mit einer Steuerrückerstattung rechnen.
Tipp: Wer sich nicht sicher ist, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann und wie dabei zu verfahren ist, sollte sich professionelle Unterstützung bei einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen. Das deutsche Steuerrecht bietet zahlreiche legale Möglichkeiten, um die Steuerlast zu senken – und damit letztendlich Geld zu sparen.