Bad Segeberg (em) Fort- und Weiterbildung wird nicht nur durch beruflichen Aufstieg belohnt, sondern auch mit steuerlichen Vergünstigungen. Wenn die Weiterbildung direkt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, gelten die entstehenden Kosten als Werbungskosten. Der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg rät, das in der Steuererklärung anzugeben und dadurch Steuern zu sparen.
Dazu gehören beispielsweise Kursgebühren, Fachliteratur, Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung anfallen, sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Auch Seminare oder Webinare, die zur Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation beitragen, zählen dazu.
Ein wichtiger Vorteil: Diese Steuerersparnis kann die persönliche Steuerlast deutlich senken. Besonders bei höheren Weiterbildungskosten lohnt sich die genaue Prüfung, ob und in welchem Umfang diese Kosten steuerlich absetzbar sind. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um diese Ausgaben problemlos nachweisen zu können.
BdSt-Bezirksverbandvorsitzender Hans-Peter Küchenmeister rät: „Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre berufliche Entwicklung zu fördern und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wenn Sie unsicher sind, welche Weiterbildungskosten in Ihrem Fall absetzbar sind, kann eine steuerliche Beratung hilfreich sein.“