Bad Segeberg (em) In Deutschland besteht für alle Studierenden eine Krankenversicherungspflicht. Die gute Nachricht: Zunächst sind Studierende bei ihren gesetzlich krankenversicherten Eltern kostenlos mitversichert. „Die Familienversicherung endet aber in aller Regel mit dem 25. Geburtstag oder wenn der Student über eigenes Einkommen verfügt. Danach müssen sich Studierende selbst krankenversichern“, sagt AOK-Niederlassungsleiter Holger Vollmers aus Bad Segeberg.

Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass das regelmäßige Einkommen des Studierenden monatlich den Betrag von 395 Euro nicht übersteigt. Das BAföG oder Stipendien werden darauf nicht angerechnet. Wird allerdings eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 450 Euro. Wenn die Grenzen überschritten werden, müssen sich Studierende selbst krankenversichern. Das gilt auch, wenn die Altersgrenze erreicht wird. Die Altersgrenze für die Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD).

Danach gibt es die studentische Krankenversicherung. „Für diese Pflichtversicherung zahlen Studenten und Studentinnen selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Im Wintersemester 2014/2015 sind das für die Krankenversicherung monatlich 64,77 Euro und für die Pflegeversicherung 12,24 Euro bzw. 13,73 Euro für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr“, so Vollmers. Erhalten Studierende BAföG, können sie einen Beitragszuschuss beantragen. Die studentische Krankenversicherung gilt allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. „Die AOK NORDWEST bietet ihren Versicherten an, sich für maximal sechs Monate zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiter zu versichern“, sagt Vollmers. Voraussetzung dafür ist, dass sie noch eingeschrieben sind. Studierende können sich auch privat versichern.

Dazu müssen sie sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen. „Diese Entscheidung sollten Sie allerdings sorgfältig abwägen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt bis zum Ende des Studiums“, so Vollmers. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen dabei ebenso weg wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Weitere Informationen rund ums Studium und zur Krankenversicherung gibt es in jedem AOK-Kundencenter oder online unter www.aok-on.de/studierende