Bad Segeberg (em) Zu dem zwischenzeitlich ergangenen erstinstanzlichen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in Sachen „Ortstafel Winsen“ erklärt der stellvertretende Landrat Claus Peter Dieck Folgendes:

„In der Sache selbst habe ich einerseits weiterhin Verständnis dafür, dass es durch diese verkehrsaufsichtliche Maßnahme zu Verärgerungen in der Gemeinde Winsen gekommen ist. Dass das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Klage gegen die Versetzung der Ortstafel nun abgewiesen hat, bestätigt ausdrücklich, dass durch die behördliche Entscheidung keine Rechte des Klägers verletzt wurden. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob das vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichtes auch Rechtskraft erlangt oder der Kläger Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen wird.“