Kreis Segeberg (em) Alle Verwaltungen im Kreis Segeberg öffnen am Montag, 11. Mai, wieder für den Publikumsverkehr. Eine Ausnahme macht hier nur die Stadt Norderstedt, die als größte kreisangehörige Stadt aufgrund ihrer Nähe zu Hamburg bereits eine Woche früher, also am Montag, 4. Mai, öffnet.

Überall werden die erforderlichen Hygienestandards eingehalten. Dazu gehört neben Desinfektion und Abstandhalten auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so wie es ab Mittwoch auch in Geschäften und in Bahn und Bussen vorgeschrieben ist. „Wir bitten Besucher*innen der Verwaltungen daher, zu einem Termin mit Maske oder auch einem Schal oder Tuch zu erscheinen“, sagt Landrat Jan Peter Schröder.

Abhängig von den räumlichen Gegebenheiten vor Ort sehen die Öffnungen in den einzelnen Städten, Ämtern und Gemeinden unterschiedlich aus. Teilweise stehen nur ein paar Räume für die Betreuung von Kund*innen zur Verfügung, sodass es einen Wartebereich geben wird; in andere Verwaltungen wird nur eingelassen, wer einen Termin hat und dafür einen Nachweis vorlegen kann. Detailregelungen können direkt bei der örtlichen Behörde vor Ort abgefragt werden.

Für den Kreis Segeberg gilt ab dem 11. Mai: Es gibt vorerst keine generelle, sondern eine Teilöffnung. Kund*innen erhalten erst kurz vor Beginn des vereinbarten Termins Zutritt.

Wichtig: Ohne Termin kein Einlass. Es sind nur zwingend erforderliche Begleitpersonen wie Dolmetscherinnen, Anwältinnen und Betreuer*innen erlaubt. Weitere Details dazu sind in der Abstimmung und werden rechtzeitig vor der Wiederöffnung öffentlich bekanntgegeben.