Bad Segeberg (em) Mit Wirkung zum 1. Juli wurde das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erheblich geändert bzw. erweitert, insbesondere hinsichtlich des anspruchsberechtigten Personenkreises. So können nun auch Kinder über das zwölfte Lebensjahr hinaus und länger als sechs Jahre Leistungen nach dem UVG beziehen. Diese gesetzliche Änderung wird grundsätzlich im Interesse der betroffenen Kinder, Jugendlichen und alleinerziehenden Elternteile begrüßt.

So profitieren ca. 1.300 Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg von diesen neuen Regelungen, was einer Verdoppelung der bisherigen Anzahl von Leistungsempfängern entspricht. Dieser sprunghafte Anstieg stellt die Unterhaltsvorschusskasse im Kreis Segeberg jedoch vor erhebliche personelle und organisatorische Herausforderungen und konnte nur bedingt vorhergesehen werden.

Seit September bestehen daher große Bemühungen, die hier eingegangenen und noch immer laufend eingehenden Anträge möglichst zeitnah zu bearbeiten. Bedauerlicherweise zeigt sich jedoch, dass eine Bearbeitung im laufenden Tagesgeschäft nur sehr schleppend möglich ist. Aktuell ist etwa ein Drittel der hier vorliegenden Anträge abschließend bearbeitet. Häufige telefonische Rückfragen der Kunden und persönliche Vorsprachen binden Zeit und Kapazitäten. Dem Anspruch der Antragsteller, nach einer zügigen und zeitnahen Bearbeitung kann daher aktuell nicht nachgekommen werden.

In Absprache aller beteiligten Stellen im Hause ist der Kreis Segeberg zu dem Entschluss gekommen, dass eine befristete Einschränkung der Erreichbarkeit der Unterhaltsvorschusskasse das geeignete Mittel ist, um die hier vorliegenden Anträge weitestgehend bis zum Jahresende 2017 zu bearbeiten und eine Aufnahme der Leistungsauszahlung in diesem Jahr zu ermöglichen.

Aus diesem Grunde wird die Unterhaltsvorschusskasse in der Zeit vom 27. November bis zum 22. Dezember für Kunden geschlossen bleiben. Die Unterhaltsvorschusskasse ist während dieser Zeit, neben dem postalischen Weg, auch per E-Mail an die einzelnen Sachbearbeiter oder über das Sammelpostfach unterhaltsvorschusskasse@kreis-se.de zu erreichen.

Die Kontaktdaten der Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse sind auf der Homepage des Kreises Segeberg zu finden. Auch wenn die eingeschränkte Erreichbarkeit der Unterhaltsvorschusskasse kurzfristig für die Antragsteller als Nachteil empfunden werden mag, so wird doch in der nunmehr verstärkten Abarbeitung der hier vorliegenden Anträge ein erheblicher Vorteil für die betroffenen Bürger gesehen.