Bad Segeberg. Wer sich nie mit dem eigenen Nachlass beschäftigt hat, geht oft davon aus, dass „schon alles automatisch geregelt“ sei. Tatsächlich greift in diesen Fällen die gesetzliche Erbfolge, die im deutschen Erbrecht detailliert festgelegt ist, aber häufig nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht. Gerade deshalb gehört die Frage „Wer erbt ohne Testament?“ zu den meistgesuchten erbrechtlichen Themen im Internet – und zu den häufigsten Überraschungen in der anwaltlichen Praxis.

Stirbt eine Person ohne Testament oder Erbvertrag, bestimmt allein das Gesetz, wer Erbe wird. Entscheidend ist dabei das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, denn das deutsche Recht ordnet Angehörige bestimmten Ordnungen zu, die nacheinander zum Zuge kommen. Vorrang haben stets die nächsten Verwandten, während entferntere Verwandte vollständig ausgeschlossen sind, solange jemand aus einer höheren Ordnung existiert. Das führt dazu, dass etwa Kinder den gesamten Nachlass unter sich aufteilen, während Geschwister oder Eltern leer ausgehen, sofern Abkömmlinge vorhanden sind.

Kinder stehen deshalb im Zentrum der gesetzlichen Erbfolge, unabhängig davon, ob sie ehelich, nichtehelich oder adoptiert sind, wobei bei Adoptionen im Erwachsenenalter Besonderheiten gelten. Lebt ein Kind zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr, treten dessen Kinder – also die Enkel des Erblassers – an seine Stelle. Diese sogenannte Eintrittsregelung sorgt dafür, dass der Nachlass in der Familie „nach unten“ weitergegeben wird, selbst wenn eine Generation bereits weggefallen ist.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn keine Kinder vorhanden sind. In diesem Fall rücken die Eltern des Verstorbenen in den Fokus, die gemeinsam erben, sofern beide noch leben. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten wiederum die Geschwister des Erblassers ein, was in der Praxis häufig zu unerwarteten Erbengemeinschaften führt. Sind auch Eltern und Geschwister nicht mehr vorhanden, geht der Blick weiter zu Großeltern, Tanten, Onkeln und Cousins – ein Umstand, der vielen erst bewusst wird, wenn entfernte Verwandte plötzlich erbrechtliche Ansprüche geltend machen.

Eine besondere Rolle spielt der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, dessen Erbteil nicht allein von der familiären Situation, sondern auch vom ehelichen Güterstand abhängt. In einer Zugewinngemeinschaft, die ohne Ehevertrag der gesetzliche Regelfall ist, erhält der überlebende Partner regelmäßig einen pauschal erhöhten Erbteil. Leben Kinder, erbt der Ehegatte in der Regel die Hälfte des Nachlasses, existieren keine Abkömmlinge, erhöht sich der Anteil deutlich. Ohne Trauschein hingegen besteht kein gesetzliches Erbrecht, selbst bei jahrzehntelangem Zusammenleben – ein Punkt, der in der Beratung immer wieder für Unverständnis sorgt.

Gerade hier zeigt sich, warum die gesetzliche Erbfolge zwar systematisch, aber selten „gerecht“ im persönlichen Sinne ist. Patchwork-Familien, unverheiratete Paare oder Menschen, die einzelne Angehörige bewusst begünstigen oder ausschließen möchten, finden ihre Lebensrealität im Gesetz oft nicht wieder. Auch Streit innerhalb von Erbengemeinschaften ist vorprogrammiert, wenn mehrere Personen gemeinsam erben und über Immobilien, Vermögenswerte oder Schulden entscheiden müssen.

Wer vermeiden möchte, dass der Nachlass nach starren Regeln verteilt wird oder dass es nach dem Todesfall zu Konflikten kommt, sollte sich frühzeitig mit einer individuellen Nachlassregelung beschäftigen. Ein Testament schafft Klarheit, ermöglicht gezielte Gestaltungen und reduziert das Risiko langwieriger Auseinandersetzungen erheblich.

Wenn Sie wissen möchten, wer in Ihrem konkreten Fall ohne Testament erben würde oder ob die gesetzliche Erbfolge wirklich zu Ihren Vorstellungen passt, unterstütze ich Sie gern bei einer ersten rechtlichen Einordnung und der Entwicklung einer passenden Lösung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf – ein klärendes Gespräch zu Lebzeiten ist oft der beste Schutz für die Angehörigen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Er wurde unter Einsatz von KI-Tools erstellt, jedoch redaktionell intensiv geprüft und überarbeitet.