Bad Segeberg (em) Aktuell sind zahlreiche gewerblich Abfallsammler im Kreis Segeberg aktiv. Sie kündigen ihre umfangreichen Sammlungen mit Handzetteln, Flyern und Wäschekörben an. Oft interessieren sie sich nur für finanziell vielversprechende Wertstoffe. Umweltgefährdend und ordnungswidrig handeln diese Sammler, wenn schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle, zu denen auch Kühl- und Elektrogeräte gehören, mitgenommen werden. Die untere Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Segeberg, die Polizei, der Ermittlungsdienst Umwelt der Polizei und der WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) haben jetzt ein gemeinsames Vorgehen gegen die „wilden Sammlungen“ abgestimmt.
Wer kennt sie nicht die Flyer und Handzettel, die in Briefkästen liegen, die Wäschekörbe, die vor der Haustür stehen. Mit ihnen wird um „Spenden“ geworben, aufgefordert etwas Gutes zu tun und um eine kostenlose Übergabe von Haushaltsgegenständen aller Art gebeten. Die Dienstleister bleiben meistens anonym. Der Name des Sammlers wird größtenteils nicht genannt; unter der angegebenen Telefonnummer ist selten oder nie jemand zu erreichen. „Rechtlich, abfallwirtschaftlich und ökologisch sind diese gewerblichen Sammlungen, für die es extra einen Paragraphen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt, des einen Freud` und des anderen Leid. Der WZV und auch viele Kunden sehen die Aktivitäten mit gemischten Gefühlen.“, stellt Nis Nissen, Justitiar beim WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg), fest.
So hatte ein Kunde aus Kisdorf kurz vor Weihnachten gerne das Handzettel-Angebot „Sperrmüllabholung“ aus seinem Briefkasten angenommen. Er entrümpelte seinen Haushalt und freute sich über die bequeme Abholung durch den Sammler. Am Abend stand er jedoch immer noch vor einem großen Müllhaufen. Losgeworden war er nur Gegenstände aus Metall; der Rest war uninteressant und einfach liegengelassen. Sein Versuch, sich zu beschweren, ging ins Leere. Rechtmäßig sind gewerbliche Sammlungen nur dann, wenn der Sammler seine Tätigkeit bei der oberen Abfallbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) anzeigt und eine Zustimmung zur Sammeltätigkeit erfolgt. Wer das nicht tut, ist ein sogenannter „wilder Sammler“, der einfach sammelt, was ihm gefällt und ihm einen finanziellen Gewinn einbringt.
Immer, wenn die Rohstoffpreise, sei es für Metall, Textilien oder auch Papier hoch sind, treten „wilde Sammler“ verstärkt auf. Doch, was nicht jeder weiß: Wenn „wilde Sammler“ sich an Wertstoffen bedienen, ist das für alle Abfallwirtschaftskunden des WZV ein Verlust. Denn mögliche Erlöse aus dem Wertstoffmarkt fließen in die jährliche Tarifkalkulation für die Abfallwirtschaft begünstigend ein. „Wilde Sammler“ dagegen wirtschaften ausschließlich in die eigene Tasche und nehmen nur das mit, was aktuell die besten Erlöse verspricht. Sofern die „wilden Sammler“ Elektroaltgeräte oder Elektroschrott einsammeln, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§§ 9; 23 ElektroG). Teilweise handelt es sich dabei sogar um gefährliche Abfälle, wie FCKW-haltige Kühlschränke oder batteriebetriebene Geräte, mit denen besonders fachkundig und umsichtig umgegangen werden muss. Elektroaltgeräte und Elektroschrott dürfen ausschließlich von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wie dem WZV, den ursprünglichen Verkäufern und den Herstellern eingesammelt werden.
Aus diesen Gründen wollen die Abfallbehörde des Kreises zuständige Behörde für die Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen das ElektroG , die Polizei und der Ermittlungsdienst Umwelt der Polizei den „wilden Sammlern“ durch verstärkte Kontrollen Einhalt gebieten. Der WZV wird dabei unterstützend tätig. Es wurde ein Informations- und Ablaufverfahren festgelegt. Einen ersten gemeinsamen Erfolg gab es bereits. So wurde ein „wilder Sammler“ in Negernbötel, durch den Hinweis des WZV, auf frischer Tat ertappt. Ihm wurde die weitere Sammeltätigkeit untersagt. Ohne Information ist jedoch kein Handeln möglich. Jeder, der sich durch „wilde Sammler belästigt fühlt, kann bei der unteren Abfallentsorgungsbehörde des Kreises Segeberg unter der Rufnummer 0 45 51 - 95 17 30 oder 0 45 51 - 95 15 24 sowie im Service Center beim WZV unter 04551 9090 anrufen. Sie stehen im intensiven Austausch mit der Polizei und werden versuchen, die Sammler vor Ort zu kontrollieren. Außerdem stellen sie die sichere und fachkundige Entsorgung und Verwertung der Abfälle durch den WZV sicher. Wichtige Hinweise sind: Ort und Straße der Sammlung, Namen und Telefonnummern von den Flyern und die Autokennzeichen der Sammelfahrzeuge.
Foto: Mit diesen Handzetteln und auch Wäschekörben bitten Wilde Sammler um Wertstoffe aus dem Haushalt. Wer diese Handzettel im Briefkasten findet, sollte sich bei der unteren Abfallbehörde des Kreises oder beim WZV Service Center melden.