Bad Segeberg (em) In Anbetracht des geringen Anteils an Nachweisen von Wildvogelgeflügelpest in der zweiten Märzhälfte und aufgrund des weiter abgeklungenen Frühjahrsvogelzuges darf der Kreis Segeberg gemäß Erlass des Landes vom 5. April das allgemeine Aufstallgebot in eine risikobasierte Teilaufstallung überführen. Die risikobasierte Teilaufstallung hat das Land an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die Voraussetzungen für eine vollständige kreisweite Aufhebung der Aufstallungsanordnung zum jetzigen Zeitpunkt liegen derzeit noch nicht vor. Sowohl die Vorgaben des Landes als auch die tatsächliche Seuchenlage im Kreis Segeberg gestatten keine kreisweite Haltung von Geflügel im Freien. Dennoch ist es dem Kreis Segeberg möglich, in 50 Gemeinden, die überwiegend im Westen des Kreises liegen, ab Montag, 10. April, das Halten von Geflügel im Freien ganz oder teilweise zu gestatten. Damit könnten zumindest ca. 600 Geflügelhalter ihr Geflügel wieder im Freien halten.
In folgenden Städten und Gemeinden kann ab dem 10. April das Geflügel wieder im Freien gehalten werden: Alveslohe, Armstedt, Bad Bramstedt, Bark, Bebensee, Borstel, Ellerau, Föhrden-Barl, Forstgtbz. Buchholz, Fredesdorf, Fuhlendorf, Glasau, Groß Niendorf, Großenaspe, Hagen, Hardebek, Hartenholm, Hasenkrug, Hasenmoor, Heidmoor, Heidmühlen, Henstedt-Ulzburg, Hitzhusen, Hüttblek, Itzstedt Kaltenkirchen, Kattendorf, Kayhude, Kisdorf, Kükels, Latendorf, Leezen, Lentföhrden, Mönkloh, Neversdorf, Norderstedt, Nützen, Oering, Oersdorf, Schmalfeld, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Sülfeld, Todesfelde, Wakendorf II (eingeschränkt), Weddelbrook, Wiemerdorf, Winsen und und das Gemeindegebiet der Gemeinde Wittenborn südlich der Bundesstraße (B) 206.
Bei Geflügel, welches nicht mehr aufgestallt werden muss, ist weiterhin der direkte und indirekte Kontakt zu Wildvögeln wirksam zu unterbinden, d.h.:
Die Fütterung darf ausschließlich im Stall oder unter einem Dach erfolgen, sodass Wildvögel keinen Zugang zu Futterstellen haben.
Ein Tränken muss ebenfalls vor Wildvögeln geschützt erfolgen.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, werden für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt.
Geflügel darf keinen Zugang zu natürlichen oder künstlichen Wasserstellen bekommen, welche auch für Wildvögel zugänglich sind.
In folgenden Gemeinden bzw. Gebieten müssen ca. 500 Geflügelhalter ihr Geflügel derzeit unverändert aufgestallt halten: Bad Segeberg, Bahrenhof, Bimöhlen, Blunk, Boostedt, Bornhöved, Bühnsdorf, Daldorf, Damsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Gönnebek, Groß Kummerfeld, Groß Rönnau, Högersdorf, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Mözen, Nahe, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rickling, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Schmalensee, Schwissel, Seedorf, Seth, Stipsdorf, Stocksee, Strukdorf, Tarbek, Tensfeld, Trappenkamp, Travenhorst, Traventhal, Wahlstedt, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade und das Gemeindegebiet der Gemeinde Wittenborn nördlich der Bundesstraße (B) 206.
Das Aufstallgebot gilt auch weiterhin für Geflügelhalter, die ihr Geflügel in einem Streifen von 500 m landeinwärts an der Alster ab der Wegbrücke Wilstedter Straße flussabwärts bis zur Wegbrücke Bundesstraße (B) 432 halten (Gebiet mit besonderer ornithologischer Bedeutung). Eine entsprechende Änderung der „Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügelhalter im Kreis Segeberg wird am 7. April (mit Wirkung ab dem 10. April) veröffentlicht.
Das Halten von Geflügel im Freien in dieser Größenordnung wird möglich, weil mit Wirkung vom 6. April der Sperrbezirk Bad Bramstedt/Hitzhusen und Umgebung mit dem zugehörigen Beobachtungsgebiet aufgehoben werden konnte und zum 8. April der Sperrbezirk Högersdorf und Umgebung und ein Teil des zugehörigen Beobachtungsgebietes aufgehoben wird. Auch hierzu sind entsprechende Allgemeinverfügungen auf der Internetseite (www.kreis-segeberg.de) zu finden. Hier gibt es auch stets aktuelle kartographische Darstellungen des Kreises mit den aktuellen Restriktionszonen (Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete) oder den Aufstallungsgebieten.
Seit dem 17. März wurde bei keiner Probe von auf dem Gebiet des Kreises Segeberg tot aufgefunden Wildvögeln der Erreger der Geflügelpest festgestellt. Sofern dies weiterhin der Fall ist, kann frühestens mit der Aufhebung der Restriktionszonen Daldorf/Rohlstorf (nach den Osterfeiertagen) eine Neubewertung hinsichtlich der risikobasierten Teilaufstallung erfolgen.