Bad Segeberg (em) Verwaltung und Politik befassen sich derzeit intensiv mit dem Thema Windenergienutzung im Kreisgebiet. Noch bis Ende Juni haben der Kreis, alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die weiteren Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Zeit, Bedenken in Hinsicht auf die geplanten 27 Vorranggebiete einzureichen.

In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur (WRI) konnte noch keine fraktionsübergreifende Meinung zu den Abstandsflächen zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen gebildet werden. Die Beratungen darüber sollen im Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (Mittwoch, 14. Juni) sowie im Hauptausschuss (Samstag, 27. Juni) fortgesetzt werden. Eine endgültige Entscheidung, wie sich der Kreis Segeberg zum Thema Windkraftanlagen gegenüber dem Land positioniert, trifft dann am Montag, 29. Juni der Kreistag.

Vorranggebiete werden anhand eines landesweit einheitlichen Kriterienkatalogs ermittelt. Ein Kriterium sind die Abstandspuffer zur Wohnbebauung. Für Einzelhäuser beziehungsweise Splittersiedlungen im Außenbereich sind demnach 400 Meter festgelegt, für Wohnhäuser im Innenbereich 800 Meter. Das ist der CDU-Fraktion im Kreistag zu wenig, weshalb sie in die Sitzung des WRI entsprechende Anträge eingebracht hat: Demnach soll der Kreis Segeberg das Land per Beschluss dazu auffordern, die Abstandszonen auf 500 Meter im Außen- sowie auf 1.200 Meter im Innenbereich zu erhöhen. Da die Anträge sehr kurzfristig eingereicht wurden, entschieden die Ausschussmitglieder, die weitere Diskussion darüber zu vertagen. Sie wollen sich nun erst einmal in den jeweiligen Fraktionen beraten.

Neben dem Wunsch, die Abstände zu vergrößern, gab es diesbezüglich auch Bedenken. „Wir reduzieren dadurch die beabsichtigte Energiewende und sprechen uns für Atom und Kohle aus“, sagte ein Sitzungsteilnehmer. „Wir sollten die entwickelten Kriterien konsequent anwenden und dürfen die Energiewende auf keinen Fall gefährden und das Verfahren nicht zum Erliegen bringen“, sagte ein anderer. Einige Politiker argumentierten mit der Angst der Menschen, etwa vor einer Verschandelung des Landschaftsbildes oder vor gesundheitlichen Schäden, weshalb „wir die Bürger mitnehmen müssen“. Auch der verstärkte Ausbau von Offshore-Anlagen wurde ins Spiel gebracht.

Die 27 Vorranggebiete, die laut Regionalplan derzeit im Kreis Segeberg vorgesehen sind, haben eine Gesamtfläche von rund 1.900 Hektar. Das entspricht einem Anteil von etwa 1,38 Prozent der Kreisfläche. Frank Hartmann, Leiter des Fachdienstes Kreisplanung, wies in der Sitzung darauf hin, dass der vorliegende Entwurf mit Blick auf sämtliche Kriterien sorgfältig austariert sei. Bei einer Erhöhung der Abstände würden sich die für die Planung verfügbaren Potenzialflächen in einem Umfang reduzieren, „der für eine sachgerechte Abwägung möglicherweise nicht ausreichend ist“. Das würde bedeuten, dass die Rechtssicherheit der gesamten Planung gefährdet sein kann.