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Kreis Segeberg

Kreis Segeberg eröffnet erstes digitales Bürgerbüro in Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg. Als erste Verwaltung in Schleswig-Holstein eröffnet der Kreis Segeberg am Dienstag, 30. September, ein digitales Bürger*innenbüro. In der Zukunft können dann immer mehr Behördengänge via persönlicher Videosprechstunde erledigt werden. Dafür wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon benötigt. Zum Beispiel ein Smartphone, Tablet oder Laptop. Den Anfang macht zunächst der Antrag auf Schüler*innen-Bafög. „Damit schlägt der Kreis ein neues Kapitel in der modernen und bürger*innennahen Verwaltung auf“, freut sich Stephanie Viktorin, Projektverantwortliche beim Kreis.  Bafög für schulische Ausbildungen wird gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Das Bafög ermöglicht Schüler*innen, die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Elter
27.09.2025
Bund der Steuerzahler

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für St
08.01.2025
Bund der Steuerzahler

Bund der Steuerzahler erklärt die Aufbewahrungsfristen

Kreis Segeberg/Neumünster (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind.  Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist.  Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Ste
09.01.2024
KPV Kreisverband Segeberg

KPV-Frühstückstalk über Zukunftschancen im Kreis Segeberg

Mözen - Die Kommunalpolitische Vereinigung Segeberg (KPV) hatte zum Frühstückstalk eingeladen und das Landcafé "Zu den Linden" in Mözen war am Sonnabend bis auf den letzten Platz besetzt. "Es muss uns gelingen, über kommunale Grenzen hinaus in neue Räumen zu denken und gemeinsame Lösungen zu entwickeln," ist das Fazit der beeindruckenden Rede von Hans-Joachim Grote über "Zukunftschancen im Kreis Segeberg". Der ehemalige Oberbürgermeister von Norderstedt und Innenminister von Schleswig-Holstein engagiert sich heute als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) für die Region. Unter dem Titel „100 Tage neuer Kreistag - Ende der Schonfrist“ stellten sich CDU- Kreistagsfraktionsvorsitzender und 1. stellvertretender Landrat Torsten Kowitz und Kreispräsident Jörg Buthmann den kritischen Fragen vom KPV-Kreisvorsitzenden Uwe Voss und der KPV-Mitgliederbeauftragten Dorina Klaus. „Der Service durch die Verwaltung
02.10.2023
Kreis Segeberg

Führerscheinumtausch für Jahrgänge 1959 bis 1964

Kreis Segeberg (em) „Muss ich meinen Führerschein tauschen“; „Muss ich persönlich vorbeikommen“ Fragen, die wieder häufiger die Führerscheinstelle der Stadt Neumünster erreichen. Die Geburtsjahrgänge von 1959 bis 1964 müssen bis zum 19.01.2023 Ihren alten Führerschein gegen einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen, sofern der derzeitige Führerschein bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurde. Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sieht die EU für alle Mitgliedsländer eine einheitliche Gültigkeit von 15 Jahren für Führerscheine vor. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich werden und das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt werden. Wer nach dem 19.01.2023 mit dem alten Führerschein ein Fahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für alle anderen Geburtsjahrgänge und Füh
28.09.2022
WZV

WZV stellt mit trennt:aktiv die Abfallwirtschaft neu auf

Bad Segeberg (em) Beim WZV laufen die abschließenden Vorbereitungen für das für 2023 geplante neue Gebührenmodell auf Hochtouren. Auch die Verbandsgremien werden sich in den nächsten Wochen noch einmal abschließend damit beschäftigen. Verbandsvorsteher Peter Axmann hat am vergangenen Dienstag, den 21.09., bei einem Vortrag im WortOrt Bad Segeberg erstmals Namen und Logo des zukünftigen Abrechnungssystems verraten: trennt:aktiv. Nachhaltig, flexibel und transparent ist das neue System, da lag es auf der Hand, die Vorstellung im Rahmen der Nachhaltigkeitstage stattfinden zu lassen. Die Teilnehmerzahl im WortOrt war zwar recht übersichtlich, jedoch ausreichend, damit Peter Axmann feststellen konnte: „Wer sich mit trennt:aktiv erst einmal näher beschäftigt, der versteht schnell, warum der WZV das Modell so aufgebaut hat und welche kurz- und langfristigen Vorteile es für die Bürger:innen im Verbandsgebiet bietet.“ Steigende Energiepreise, endliche Ressourcen,
26.09.2022
Stadt Bad Segeberg

Hundehalter*innen sollten sich schnell melden

Bad Segeberg (em) Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Bad Segeberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Zimmer 1.05, Telefon 04551/ 964-122) durch das entsprechende Antragsformular angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 144,00 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter*innen für zwei oder gar weitere Hunde bezahlen. Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalterinnen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Bad Segeberg in den nächsten Wochen durch Mitarbeiterinnen einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit zwischen 9:00 und 20:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr unterwegs.
12.08.2022
Polizeidirektion Bad Segeberg

Bankmitarbeiterin vereitelt Enkeltrick in Bad Segeberg

Bad Segeberg (em) Am Dienstagvormittag, den 26.07.2022, hat eine aufmerksame Bankmitarbeiterin einen Betrug durch einen falschen Enkel verhindert. Gegen 10:30 Uhr meldete sich der angebliche Enkel telefonisch bei einer 73-Jährigen und behauptete in der typischen Legende, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Daraufhin übernahm ein falscher Polizeibeamte das Gespräch und gab an, dass bei dem Unfall eine 43-jährige Frau verstorben sei. Der Polizist forderte in diesem Zusammenhang eine Kautionszahlung über 100.000 Euro für die Freilassung des festgenommenen Enkels. Nachdem die Geschädigte erklärt hatte, lediglich 50.000 Euro zahlen zu können, sollte sie das Geld von der Bank abholen. Zuvor wiesen die Betrüger ihr Opfer an, bei der Bank nicht den Grund der Abhebung zu nennen, da sie andernfalls über 20 Prozent Steuern entrichten müsse. Als die Bad Segebergerin das Geld bei ihrer Hausbank in Bad Segeberg abheben wollte, wurde die dortige Angestellt
27.07.2022