Bad Segeberg (em) Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Bad Segeberg eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung (Zimmer 1.05, Telefon 04551/ 964-122) durch das entsprechende Antragsformular angemeldet werden.

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 144,00 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter*innen für zwei oder gar weitere Hunde bezahlen.

Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalterinnen der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Bad Segeberg in den nächsten Wochen durch Mitarbeiterinnen einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit zwischen 9:00 und 20:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr unterwegs.

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jede/r Mitarbeiter*in sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund der Covid 19 Pandemie werden selbstverständlich eingehalten.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalterinnen mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 500,00 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem/jeder Hundehalterin, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der/die Bürger*in Unannehmlichkeiten ersparen.