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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

Versteckter Sachmangel nach Immobilienkauf – wie der Verkäufer aufklären muss

Bad Segeberg. Der Traum vom Eigenheim kann schnell Risse bekommen – im wahrsten Sinne des Wortes. Nach dem Hauskauf entdecken viele Käufer plötzlich Mängel, die ihnen beim Besichtigungstermin gar nicht aufgefallen sind. Feuchtigkeit im Keller, Schimmel hinter der Tapete oder ein Dach, das Asbest enthält – das sorgt nicht nur für Ärger, sondern oft auch für hohe Sanierungskosten. Dann steht schnell die Frage im Raum: Hätte der Verkäufer mich über diese Mängel informieren müssen? Und wenn ja – kann ich den Kauf rückgängig machen oder Schadensersatz verlangen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Magedeburg zeigt, wie die Gerichte in solchen Fällen entscheiden – und wo genau die Grenze zwischen einem versteckten Sachmangel nach Immobilienkauf und der Eigenverantwortung des Käufers verläuft. 1. „Gekauft wie gesehen“ – was das wirklich heißt Fast jeder notarielle Kaufvertrag enthält eine Formulierung wie, dass das Haus „wie besic
06.11.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow

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23.09.2025