Henstedt-Ulzburg (em) Ende 2012 läuft das jetzige Aktionsprogramm I „Mehrgenerationenhäuser“ aus. MdB Franz Thönnes hatte bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass sich die CDU-geführte Bundesregierung nicht ausreichend für den Fortbestand dieser guten und erfolgreichen Einrichtungen eingesetzt hat. Zwischenzeitlich hatte die SPD-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage „Weiterförderung der Mehrgenerationenhäuser“ und einen Antrag „Mehrgenerationenhäuser erhalten und weiterentwickeln Prävention stärker fördern“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.
SPD-MdB Franz Thönnes: „Dieses Vorgehen hat geholfen, nun für etwas mehr Klarheit zu sorgen, denn hier im Kreis Segeberg leisten die Mehrgenerationenhäuser „Tausendfüßler“ in Kaltenkirchen und das Familienzentrum in Henstedt-Ulzburg wertvolle Arbeit und nun gibt es endlich ein Aktionsprogramm II.“
Die Bedingungen hierfür wurden nun neu ausgeschrieben und die Träger der Häuser müssen sich neu bewerben. Thönnes kritisiert jedoch, dass das zweite Programm nur drei statt fünf Jahre läuft und nur noch 450 statt 500 Häuser gefördert werden. Auch solle nur noch ein Haus pro Kreis unterstützt werden. Der SPD-Politiker hofft daher, dass dem Kreis Segeberg eine Ausnahme zugute kommen könnte, wonach es in Metropolregionen auch eventuell mehr Häuser sein könnten. „Das wäre sehr gut, denn in Kaltenkirchen und in Henstedt-Ulzburg werden passgenaue Angebote wie Familienbildung, Kinderbetreuung oder Seniorenarbeit für verschiedene Generationen angeboten. Wir wollen, dass die Generationen füreinander einstehen und damit Orte des Zusammenhalts entstehen und erhalten bleiben“, so Thönnes.
Seit dem 4. Juli ist das Bewerbungsportal der Bundesregierung online, so dass Mehrgenerationenhäuser bis zum 12. August Zeit haben, unter www.mehrgenerationenhaeuser.de ihr Interesse an einer Förderung zu bekunden. Dort findet man Informationen zum Ablauf der Bewerbung und einen Link zum Bewerbungsportal. Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens wird das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend eine Auswahlentscheidung treffen. Erst im Herbst werden die ausgewählten Häuser dann einen Zuwendungsantrag stellen können.