Wakendorf II (ots) - Eine Rennradgruppe befuhr am Muttertag (10. Mai) gegen 12:30 Uhr die Wilstedter Straße von Wakendorf II kommend in Richtung Wilstedt. Ein 56-jähriger Autofahrer überholte die Gruppe und bremste diese nach dem Wiedereinscheren aus, sodass es in der Folge zu einem Auffahrunfall kam. Dabei verletzte sich eine 14-jährige Hamburgerin schwer. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt.

Nach bisherigen Erkenntnissen befand sich die siebenköpfige Jugendtrainingsgruppe mit ihrem Trainer auf der K79 zwischen Wakendorf II und Wilstedt und fuhr wie gewöhnlich in Doppelreihe auf der Straße. Einen seitlichen Radweg gibt es auf diesem Abschnitt nicht. Hinter der Radgruppe befanden sich mehrere Fahrzeuge.

Nachdem der erste Wagen die Gruppe gefahrlos überholt hatte, setzte sich der 56-jährige Fahrer eines Opel Corsa (deutsche Staatsangehörigkeit) neben die Gruppe und rief ihnen in vorwurfsvoller Weise etwas zu. Anschließend setzte er seine Fahrt fort, scherte unmittelbar vor der Gruppe wieder ein und bremste abrupt bis zum Stillstand ab. Dies war für die mit rund 28 Km/h fahrende Gruppe nicht vorhersehbar.

In der Folge bremsten die Teilnehmer stark ab und konnten dem PKW teilweise ausweichen. Durch sein starkes Bremsmanöver geriet ein 16-jähriger Hamburger ins Rutschen, stürzte und kollidierte seitlich mit dem PKW. Zwar blieb der Jugendliche nach derzeitigem Stand der Ermittlungen unverletzt, jedoch wurde sein Rad beschädigt. Eine in der dritten Reihe fahrende 14-jährige Hamburgerin bemerkte das Geschehen verspätet. Sie stieß gegen die vor ihr fahrende Teamkollegin und kam ebenfalls zu Fall. Sie wurde mit Verdacht auf schwere Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Am Fahrrad entstand ebenfalls Sachschaden.

Der Autofahrer äußerte sich gegenüber der Polizei nicht zum Geschehen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der Führerschein des 56-Jährigen beschlagnahmt. Gegen ihn wird wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

An dieser Stelle gibt die Polizei folgende Verhaltenshinweise mit auf den Weg:

   - Fahrt immer mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht

   - Verzichtet im Zweifel einmal mehr auf das eigene Recht oder die Vorfahrt

   - Bei Radwegen, die mit einem Radwegschild versehen sind, besteht  grundsätzlich Benutzungspflicht

   - Zu zweit nebeneinander darf auf der Straße nur gefahren werden, wenn der übrige Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird

   - Überholt werden darf nur mit ausreichendem Sicherheitsabstand. Innerorts beträgt dieser 1,50 m, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2,00 m